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10,346 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer flossen von Januar bis Juni in die Thüringer Landeskasse (TH)

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Die Einnahmen des Freistaates aus der Biersteuer betrugen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund 10,346 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein leichtes Minus von circa 767.000 Euro. 2018 betrugen die Einnahmen 11,113 Millionen Euro. 2017 waren es noch 10,642 Millionen Euro. Vor 5 Jahren, also 2014 betrug das Biersteueraufkommen in den ersten sechs Monaten 11,508 Millionen Euro.

Insgesamt ist die Biersteuer leicht rückläufig, das zeigt der Trend der letzten Jahre. Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die sinkenden Biersteuereinnahmen sind aber kein Thüringer Phänomen. Vielmehr werden deutschlandweit sinkende Einnahmen verbucht.“ Sie erläutert: „Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die zunehmende Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte zurückzuführen, aber auch auf den steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere.“ Die Biersteuer ist neben der Grunderwerbsteuer, der Lotteriesteuer und der Erbschaftsteuer eine der vier wesentlichen Landessteuern.

Hintergrund:

Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern. Die Produktion und der Konsum von Bier wurden schon im Mittelalter in vielen deutschen Städten besteuert. Heute wird die Biersteuer durch den Zoll erhoben und anschließend an die Länder abgeführt.

In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer damit 0,94 Euro.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato je 100 Gramm Bier gemessen wird. Je nach Grad Plato erfolgt eine Einteilung in Steuerklassen. Der Alkoholgehalt spielt bei der Bemessung der Steuer keine Rolle. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer.

Der Regelsatz der Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Hektoliter übliches Vollbier wie etwa Pils, Kölsch oder Alt, mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato, ist also mit 9,444 Euro Biersteuer belastet. Demnach werden für 0,2 Liter Bier im Glas 1,9 Cent Biersteuer fällig, für den halben Liter macht das 4,75 Cent. Kleinere Brauereien können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen.

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