Start Politik 12-Punkte-Plan zum Schutz der Wälder im Klimawandel vorgestellt (HE)

12-Punkte-Plan zum Schutz der Wälder im Klimawandel vorgestellt (HE)

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„200 Millionen Euro zusätzlich für 100 Millionen Bäume und einen gesunden und starken Wald.“

Die Hessische Landesregierung hat ein Sofortprogramm zum Erhalt und Schutz der hessischen Wälder aufgestellt. Der 12-Punkte-Plan fördert die Aufforstung der Wälder und sichert eine umfassende Unterstützung für die Beseitigung von Waldschäden zu, die durch Stürme, Dürre und Schädlinge entstanden sind. „Wir bringen ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg, damit sich der Wald an Klimaveränderungen besser anpassen kann und helfen den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. Die Folgen des Klimawandels finden in unseren Wäldern real statt und verursachen erhebliche Schäden und Kosten. Mit der finanziellen Förderung können in den nächsten Jahren 100 Millionen Bäume für einen gesunden und starken Wald gepflanzt werden. Der Wald ist ein Schatz unserer Heimat, den wir bewahren müssen. Wir brauchen ihn als Erholungsraum für die Menschen, Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und auch als Wirtschaftsfaktor“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Die Landesregierung wird bis 2023 insgesamt 200 Millionen Euro für den Wiederaufbau des Waldes investieren. Sie hilft unter anderem privaten und kommunalen Waldeigentümern, die mitunter erhebliche Schäden durch Stürme und Trockenheit bewältigen müssen. Als Sofortmaßnahme unterstützt das Land die Betroffenen bei Aufräumarbeiten und Aufforstung mit fünf Millionen Euro jährlich. Bis 2023 werden in diesem Bereich insgesamt 25 Millionen Euro fließen. Darüber hinaus wird ein Härtefallfonds eingerichtet, mit dem Waldbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen können. Er ist zunächst mit einer Million Euro ausgestattet. Für die Schadensbeseitigung im Hessischen Staatswald erhält der Landesbetrieb Hessen Forst jährliche Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019. Ab 2020 werden jährlich 30 Millionen Euro bereitgestellt.

Hessen ist das waldreichste Bundesland

Hessen ist mit einem Waldanteil von 42 Prozent das waldreichste Bundesland. „Die Hessinnen und Hessen haben ein besonderes Verhältnis zum Wald. Wir brauchen einen nachhaltigen Umgang, denn nur so tragen wir Sorge, dass kommende Generationen den Wald so erleben können, wie wir es tun. Wir erwarten, dass auch die Bundesregierung sich stärker engagiert und den Ländern und Waldbesitzern finanzielle Unterstützung zusagt“, sagte der Ministerpräsident. „Durch die Trockenheit der letzten beiden Sommer sterben nicht nur Nadelbäume wie die Fichte, sondern mittlerweile auch Buchen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß. Dieser Entwicklung wollen wir noch entschiedener entgegentreten. Wir brauchen zum einen Sofortmaßnahmen, um den Wald zu schützen, aber auch mittel- und langfristige Maßnahmen. Unser Ziel sind klimastabile und vielfältige Mischwälder. Gleichzeitig müssen wir unsere Bemühungen für einen konsequenten Klimaschutz fortsetzen“, ergänzte Hinz.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Leistungen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern für die Gesellschaft, zur Daseinsvorsorge und für den Klimaschutz honoriert werden. Klimaangepasste, nachhaltig bewirtschaftete Mischwälder mindern das Risiko des großflächigen Waldsterbens und binden CO2. „Der Wald – so wie wir ihn kennen – wird sich in den kommenden Jahrzehnten stark verändern. Das müssen wir nutzen, um unseren Wald klimasicher und nachhaltig zu entwickeln und als ,Klimaretter‘ zu stärken. Denn wir wollen auch in den nächsten Jahren vom Lebensraum Wald profitieren“, sagten Bouffier und Hinz abschließend.

Finanzierung

2019 2020 2021 2022 2023 SUMME
Kofinanzierung GAK 5,1 5,1 5,1 5,1 20,4
Erhöhung Hessen Forst 30 30 30 30 120
Bund GAK 7,55 7,55 7,55 7,55 30,2
ÜPL 5 5
Aussetzung Preis-erhöhung 0,6 1,2 1,8 2,4 6
Härtefonds 1 1 2
Holzvermarktungs-organisationen 0,79 0,94 1,06 0,94 0,27 4
Nachtrag Hessen Forst 2019 20 20
Summe der ZukunftWald 25,79 45,19 45,91 45,39 45,32 207,6

 

200 Millionen für einen gesunden und starken Wald

  • NEU: 5 Millionen Soforthilfe 2019 für private und kommunale Waldbesitzer
  • NEU: 5 Millionen jährlich bis 2023 für private und kommunale Waldbesitzer
  • Bundesmittel für private und kommunale Waldbesitzer: 7,5 Mio. Euro pro Jahr
  • NEU: 2 Millionen Härtefonds zur Verkehrssicherung für 2020 und 2021
  • 4 Millionen zur Unterstützung bei Gründung von Holzvermarktungsorganisationen
  • 35 Millionen über die forstliche Förderung bis 2023
  • NEU: 2020 bis 2023 30 Millionen jährlich für Hessen-Forst (=120)
  • 20 Millionen Euro Verlustausgleich für Hessen-Forst 2019
  • 6 Millionen bis 2023 durch die Deckelung der Beförsterungskosten

12-Punkte-Plan: Wald der Zukunft in Hessen

1. Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Beseitigung der Waldschäden

Die Landesregierung unterstützt private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schäden durch Stürme und Dürren und stellt noch in diesem Jahr eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro aus Landesmitteln bereit. Darüber hinaus hat der Bund angekündigt, für die Jahre 2020 bis 2023 zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen. In den Jahren 2020 bis 2023 können vom Land mit der Unterstützung des Bundes insgesamt 50 Millionen Euro für die Beseitigung von Waldschäden fließen. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Erhöhung der Hilfszahlungen einsetzen.

2. Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bei der Wiederbewaldung von klimaangepassten Wäldern und bei der Verkehrssicherung

Die Landesregierung wird auch die Aufforstung in privaten Wäldern fördern. Ziel der Unterstützung ist es, den Wald zu erhalten, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern und klimaangepasste Wälder aufzubauen. Als fachliche Grundlage und Entscheidungshilfe für den Aufbau klimaangepasster Mischwälder werden im Hessischen Klimaschutzplan Klimarisikokarten erstellt.

3. Unterstützung bei der Verkehrssicherungspflicht

Die massiven Schäden im Wald machen ebenfalls vermehrt Verkehrssicherungsmaßnahmen nötig, die in der angespannten Finanzlage der Forstbetriebe oft kaum finanzierbar sind. Das Land wird daher einen Härtefallfonds für besonders betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einrichten und diesen mit zunächst einer Millionen Euro ausstatten.

4. Entlastung der Kommunen durch ein Gebührenmoratorium

Außerdem wird der jährliche Anstieg der Beförsterungskosten für die Kommunen für drei Jahre ausgesetzt. Diese Kosten stellt Hessen-Forst Kommunen in Rechnung, wenn der Landesbetrieb Pflege des Waldes des kommunalen Waldes übernimmt. Da diese Kosten nun nicht wie ursprünglich geplant weiter ansteigen, werden die Kommunen insgesamt um sechs Millionen Euro entlastet.

5. Vereinfachung forstlicher Förderverfahren

Die Landesregierung fordert die Bundesregierung auf, dass sie sich bei der Europäischen Union für vereinfachte Förderverfahren im Bereich des Forstes einsetzt. Zum Beispiel sollte bei der Unterstützung im Falle von Extremwetterereignissen die Antragsverfahren verkürzt werden. So könnte eine finanzielle Auszahlung für die Unterstützung zur Schadholz-Aufarbeitung direkt bei Antragstellung erfolgen.

6. Unterstützung zum Schutz des Waldes

Der Landesbetrieb Hessen-Forst berät private und kommunale Waldeigentümerinnen und -eigentümer, die Schäden im Wald beseitigen, Bäume pflegen und neu setzen wollen. Hessen-Forst unterstützt ebenfalls bei der Gründung von eigenständigen Holzverkaufsorganisationen. Für diese neu entstehenden Vermarktungsgesellschaften stehen vier Millionen Euro zur Verfügung.

7. Wiederbewaldung des hessischen Waldes und Intensivierung der Forschung

Um den Wald fit für die Zukunft zu machen, müssen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wo welche Baumart bei veränderten klimatischen Bedingungen in Hessen wachsen kann. Das Land erarbeitet aus diesem Grund ein Wiederbewaldungsprogramm für den Staatswald. Dazu wird im Herbst ein Fachsymposium „Baumarten im Hessischen Wald der Zukunft“ stattfinden, an dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Verbände ihr Fachwissen einbringen. Daraus werden ebenfalls Empfehlungen für kommunale und private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer entstehen.

8. Staatswaldprogramm „Mischwald für morgen“

Der Hessische Staatswald soll in Zukunft in der Lage sein, dem Klimawandel standzuhalten und dabei große Mengen CO2 zu speichern. Dazu wurden und werden dem Landesbetrieb Hessen-Forst jeweils 20 Millionen Euro für 2018 und 2019 bereitgestellt. Ab 2020 werden 30 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten fünf Jahre zur Verfügung stehen.

9. Anpassung der Personalausstattung

Der Landesbetrieb Hessen-Forst arbeitet mit Hochdruck, um Sturm- und Dürreschäden zu beseitigen. Das derzeitige Personalkonzept von Hessen-Forst soll überprüft und gegebenenfalls neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden, damit ein effektiver Waldschutz möglich ist.

10. Schutz der Wiederbewaldung vor Wildschäden

Vor dem Hintergrund der umfangreichen Verjüngungsflächen sind Schutz der Kulturen und Naturverjüngungen vor Wildverbiss und Wildschäden besonders wichtig. Die Landesregierung wird daher gemeinsam mit der Jägerschaft, den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie der Landwirtschaft entsprechende Lösungen entwickeln.

11. Steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung unbilliger Härten

Die Hessischen Finanzbehörden werden über Anträge auf Billigkeiten (u.a. Steuerstundungen), die unter Hinweis auf Waldschäden gestellt werden, schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessenspielräume auch die besondere Situation der Forstwirtschaft angemessen berücksichtigen.

12. Aufforderung des Bundes zur Modernisierung des Forstschädenausgleichsgesetzes

Die Landesregierung fordert die Bundesregierung auf, das Forstschädenausgleichsgesetz zu überarbeiten. Mit diesem Bundes-Gesetz kann der Holzeinschlag beschränkt werden, um ein mögliches Überangebot auf dem Rohholzmarkt zu kompensieren. Zusammen mit der Einschlagsbeschränkung gelten dann steuerliche Erleichterungen für die Holzbetriebe.  Das Gesetz ist allerdings auf kurzfristige Hilfe nach einzelnen Großschadereignissen, beispielsweise einem Orkan, ausgelegt und berücksichtigt nicht, dass durch den Klimawandel eine Dauerbelastung im Wald bestehen kann. Es sollte deshalb dahingehend überarbeitet werden.

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