Start Finanzen 3,8 Millionen Euro Förderung für den Wald (NS)

3,8 Millionen Euro Förderung für den Wald (NS)

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HANNOVER. Positive Nachricht für alle privaten und kommunalen Waldbesitzer: Die Waldschutzhilfe für Niedersachsen wird von 1,2 Millionen Euro auf 3,8 Millionen Euro erhöht. Die Bundes- und Landesmittel sind für Entschädigungszahlungen, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind.

„Wir lassen die Waldbesitzer nicht alleine. Mit dem zusätzlichen Geld können sie notwendige Waldschutzmaßnahmen durchführen, um unseren Wald zu erhalten“, betonte Forstministerin Barbara Otte-Kinast. Sie sagte deshalb weitere 2,6 Millionen Euro zu.

Mit diesen Fördermitteln unterstützt Niedersachsen Maßnahmen nach der seit April gültigen Waldschutzrichtlinie, die das Landwirtschaftsministerium in Anbetracht der katastrophalen Witterungsfolgen und extremen Borkenkäferplage kurzfristig erarbeitet und veröffentlicht hat. Die Fördermaßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers werden sehr stark nachgefragt. Durch die Folgen des Orkans „Friederike“ fanden Borkenkäfer viel Brutmaterial vor und die langanhaltende Dürre im vergangenen Jahr schaffte günstige Bedingungen für eine massenhafte Vermehrung des Käfers. Die Käfermassen befallen Fichten und Lärchen und können die Bäume zum Absterben bringen. Monitoring und Management sind aufgrund der extrem hohen Populationsdichte von entscheidender Bedeutung. Neben Bekämpfungsmaßnahmen wird der Einsatz von geschulten Hilfskräften, sogenannten „Waldläufern“, gefördert, die für wöchentliche Kontrollgänge zur Früherkennung der Borkenkäfer-Befallsherde eingesetzt werden. Bei ersten Anzeichen von Befall müssen die Bäume markiert, rechtzeitig aufgearbeitet und aus dem Wald gebracht werden. Ziel ist es, weitere Schäden an den Fichten- und Lärchenbeständen zu begrenzen, um die Funktionen des Waldes nicht zu beeinträchtigen.

Darüber hinaus werden zudem die Anlage und Behandlung von Borkenkäfer-Fangholzhaufen, die Beseitigung von bruttauglichem Material auf Schadflächen, die Entrindung von Derbholz sowie die Polterbehandlung, die Anlage von Lagerplätzen zur langfristigen Holzkonservierung und der Transport von Schadholz auf Flächen außerhalb des Waldes bezuschusst.

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