Start Sachsen 60.000 Euro „Stadtumbau“-Mittel für Freital

60.000 Euro „Stadtumbau“-Mittel für Freital

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Wöller: „Mit Bund-Länder-Finanzhilfen unsere Städte lebenswert und unter Berücksichtigung von Umweltaspekten gestalten“

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Freital, Uwe Rumberg, einen Fördermittelbescheid in Höhe von insgesamt 60.000 Euro übergeben. Mit diesen finanziellen Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“ soll der Teich im Ortsteil Wurgwitz neu gestaltet werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist außerdem vorgesehen, die Löschwasserentnahmestelle zu erneuern bzw. ein Löschwasserreservoir zu schaffen. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme sind mit 145.000 Euro veranschlagt.

„Die Stadt Freital wurde im Programmjahr 2012 mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ‚Wurgwitz‘ in das Bund-Länder-Programm ‚Stadtumbau Ost‘ aufgenommen. Damit ist es nun möglich, auch die Realisierung dieses Projekts zu unterstützen. Wurgwitz wird gleich Zweierlei erhalten: eine schöne Teichanlage mit Biotopcharakter, die zum Erholen und Verweilen einlädt sowie eine moderne und funktionstüchtige Löschwasserentnahmestelle. Davon profitieren nicht nur die Bürger, sondern auch die Kameraden der Feuerwehr. Damit erhöht sich auch unsere Sicherheit“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.

Die Stadt Freital hatte für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Wurgwitz“ bis einschließlich 2018 insgesamt rund 1,8 Millionen „Stadtumbau“-Finanzhilfen des Bundes und des Freistaates erhalten. Sie flossen in die Sanierung der Grundschule mit Hort und in die Errichtung einer Kindertagesstätte. Diese Baumaßnahmen wurden gemeinsam mit dem Förderbereich „Schulhausbau“ von 2015 bis 2017 durchgeführt.

Insgesamt profitierte die Große Kreisstadt seit 2002 im Rahmen ihrer städtebaulichen Gesamtmaßnahmen – „Wurgwitz“ inklusive – seitens des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ von Finanzhilfen über 14,3 Millionen Euro.

Diese Maßnahmen wurden und werden auch mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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