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RDG gibt Teile der Erlaubnis Borsum zurück

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Die RDG Niedersachsen GmbH hat ihre Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Borsum“ in Teilen vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Die ursprüngliche Erlaubnis wurde am 16. August 2016 für die Dauer von fünf Jahren erteilt und hatte eine Größe von rund 1.600 km². Nach der Teilrückgabe beträgt die Feldesgröße noch rund 1.200 km². Sie umfasst Flächen in den Landkreisen Braunschweig, Salzgitter, Gifhorn, Peine, Wolfenbüttel, Hildesheim, Celle und der Region Hannover.

Das Unternehmen konnte nach Analyse aller zur Verfügung stehenden Daten über die Geologie des tiefen Untergrundes das Gebiet eingrenzen, in welchem Kohlenwasserstoffe möglicherweise vorkommen. Daneben wurden in die Verkleinerung räumliche Widerstände wie zum Beispiel Schutz- und Schongebiete oder Ziele der lokalen Raumplanung eingearbeitet.

Das Unternehmen hatte die Teilaufhebung des Erlaubnisfeldes gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) Ende 2018 beantragt. Mit der beantragten Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt wird die Feldesreduzierung der noch bis zum 31. August 2021 zugeteilten Bergbauberechtigung (Erlaubnis) wirksam. Das verbleibende Erlaubnisfeld wird den Namen „Borsum I“ tragen.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

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