Termine in Sachen Ex-ÜSTRA-Vorstände zur mündlichen Verhandlung in Sachen ehemaliger ÜSTRA-Vorstände aufgehoben
Mit zwei Klagen haben zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der ÜSTRA restliche Vergütung geltend gemacht. Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten war die Freistellung der beiden Vorstände Ende 2017. Über diese Ansprüche sollte am kommenden Dienstag, 26. März vor dem Landgericht verhandelt werden.
In dem einen Verfahren haben sich die Parteien bereits am gestrigen Tage außergerichtlich gütlich geeinigt. Auch in dem Rechtsstreit des weiteren Vorstands streben die Parteien eine gütliche Einigung an, sie halten eine mündliche Verhandlung deshalb für nicht notwendig. Dem Wunsch der Parteien auf Terminsaufhebung hat die zuständige Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht Hannover heute entsprochen.
Hans-Christian Rümke
Richter am Landgericht