Die Straßenbaubeiträge der Anwohner sollen rückwirkend zum 1. Januar 2019 für Baumaßnahmen abgeschafft werden, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Das schlägt die Landesregierung vor. Sie hatte sich heute mit einer entsprechenden Vorlage des Innenministeriums befasst. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll aus der Mitte des Landtages eingebracht werden, um eine zügige Umsetzung des Vorhabens sicherzustellen. Die Landesregierung geht von jährlich etwa 31 Millionen Euro Kosten für den Landeshaushalt aus.
Die Landesregierung geht dabei von der strikten Konnexität aus. Das heißt, das Land gewährt den Kommunen einen vollständigen finanziellen Ausgleich für die entfallenen Einnahmen. Das soll auf drei Wegen erfolgen: Zunächst erhalten die Gemeinden ab diesem Jahr einen sogenannten Mehrbelastungsausgleich in Form einer jährlichen Pauschale. Die Pauschale soll dabei grundsätzlich allen Gemeinden auf der Grundlage ihres Anteils an der Gesamtlänge der öffentlich gewidmeten Gemeindestraßen gewährt werden.
Darüber hinaus erhalten die Gemeinden auf Antrag eine einmalige Erstattung für die nachzuweisenden Beträge, die sie aufgrund der aufzuhebenden Beitrags- und Vorausleistungsbescheide geleistet haben. Schließlich können Gemeinden, bei denen die pauschale jährliche Zuwendung hinter den tatsächlichen Beitragsausfällen zurückbleibt, auf Antrag einen entsprechenden Ausgleich erhalten.
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung von Gemeindestraßen sind von den beabsichtigten Neuregelungen nicht erfasst. Nicht betroffen sind zudem Ausgleichbeträge, die für Straßenbau in förmlichen Sanierungsgebieten erhoben werden. Für solche Fälle hat das Land keine Regelungskompetenz.