Start Sachsen Abbau von Barrieren: Sachsen fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 3 Millionen Euro

Abbau von Barrieren: Sachsen fördert „Lieblingsplätze für alle“ mit 3 Millionen Euro

257

Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Das Sozialministerium fördert 2019 mit dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ erneut den Abbau von bestehenden Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Bereits zum sechsten Mal hat das Ministerium das Programm in diesem Jahr aufgelegt und stellt für die Umsetzung insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit den „Lieblingsplätzen“ soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft dadurch verbessert werden, dass der Zugang oder die Nutzung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht oder verbessert wird. Das betrifft insbesondere den Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich.

„Die Anfragen und Anträge haben gezeigt, dass der Bedarf groß ist. Wir wollen mit dem Programm auch verdeutlichen, welche Bedeutung Barrierefreiheit für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft hat. Oft sind nur kleine Veränderungen erforderlich, um den Zugang zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen: Eine Rampe am Eingang oder eine breitere Tür können nicht nur für einen Menschen im Rollstuhl, sondern auch für Familien mit Kinderwagen eine wichtige Hilfe sein. Orte des Gedenkens werden für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich. Eine induktive Höranlage ermöglicht Besuchern mit einem Hörgerät den gleichen Veranstaltungsgenuss wie anderen Menschen“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Die Landkreise und Kreisfreien Städte haben in den vergangenen Tagen bereits die Zuwendungsbescheide von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle 2019“ erhalten.

In den vergangenen fünf Jahren konnten über das Investitionsprogramm bereits über 950 Projekte gefördert werden. Neben der Anschaffung von Treppenliften, dem Anbau von Rampen und dem Einbau von behinderten-gerechten Sanitärbereichen wurden beispielsweise auch Audioguides für Menschen mit Sehbehinderungen oder Induktionshöranlagen in Kirchen und Versammlungsräumen für Menschen mit Hörgeräten gefördert, aber auch Einzelmaßnahmen wie die Anschaffung eines Motorbootes für Rollstuhlfahrer oder der barrierefreie Umbau eines Zugwagons einer Museumsbahn.

Vorheriger ArtikelRichtig Schreiben ist eine Schlüsselkompetenz – wir stärken den Rechtschreibunterricht in der Grundschule (NW)
Nächster ArtikelAbschaffung der Straßenbaubeiträge in Brandenburg: Kabinett schlägt rückwirkende Regelung zum 1. Januar 2019 vor – Vollständiger finanzieller Ausgleich für die Gemeinden (BB)