Start Politik Arbeitsgericht Kiel wird Pilotgericht bei der elektronischen Verfahrensakte

Arbeitsgericht Kiel wird Pilotgericht bei der elektronischen Verfahrensakte

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KIEL. Die Digitalisierung der Justiz in Schleswig-Holstein erreicht einen weiteren Meilenstein: Die Verfahrensakten am Arbeitsgericht Kiel werden ab heute (1. April) elektronisch geführt. Die bereits in Papierform angelegten Akten werden allerdings in Papier zu Ende bearbeitet, so dass der Aktenbestand sukzessive auf die elektronische Form umgestellt wird. Für die Umstellung sind die 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts (fünf Richterinnen und Richter, zwei Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen) im Umgang mit der E-Akten-Software „VIS-Justiz“ geschult worden. „Ich freue mich außerordentlich, dass dieser Meilenstein der Modernisierung unserer Landesjustiz heute erreicht wird“, erklärte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack. „Nach den sehr intensiven Vorarbeiten sowohl der Projektgruppe in meinem Haus als auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind wir sehr gespannt, wie die Pilotierung verlaufen wird. Mit kleineren Anlaufschwierigkeiten ist zu rechnen, aber ich bin überzeugt, dass die Beschäftigten mit der Neugestaltung ihres Arbeitsumfeldes durch leistungsfähige und ergonomische Geräte, die Saalausstattung und vor allem die elektronische Aktenführung sehr zufrieden sein werden.“ Als Symbol für den Beginn der E-Aktenführung übergab die Ministerin eine Plakette an Gerichtsdirektorin Birgitt Becker.

Anlässlich der Umstellung wurden die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit neuen Computern und Bildschirmen ausgestattet, die eine schnelle und gesundheitsschonende Arbeit mit der E-Akte ermöglichen sollen. Zwei Gerichtssäle des Arbeitsgerichts Kiel wurden neu ausgerüstet, damit die Richterinnen und Richter auch in den Gerichtsverhandlungen mit der elektronischen Akte arbeiten können. „Eine zeitgerecht ausgestattete Justiz wird aber vor allem für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände sowie für ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Nutzen sein“, erklärte Sütterlin-Waack dazu.

Hintergrund

Schleswig-Holstein hat fünf Arbeitsgerichte – in Kiel, Neumünster, Lübeck, Elmshorn und Flensburg – und ein Landesarbeitsgericht, welches in Kiel ansässig ist. Im Laufe des Jahres 2019 werden diese zu nacheinander gestaffelten Stichtagen (1.7., 19.8., 9.9., 30.9. und 4.11.) auf die elektronische Aktenführung umstellen.

Schleswig-Holstein hat bereits früh die elektronische Aktenführung bei den an den Amtsgerichten angesiedelten Grundbuchämtern und Registergerichten eingeführt. In den kommenden Jahren werden die Verfahrensakten aller Gerichte und Staatsanwaltschaften schrittweise auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Diese Umstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bis spätestens zum 1. Januar 2026 erfolgen. Nach einem längeren Aufschub von Neuausstattungen erhalten alle Justizmitarbeiter bereits im Jahr 2019 E-Aktentaugliche neue Hardware sowie höhenverstellbare Tische. Zudem werden in den nächsten Jahren auch alle 249 Gerichtssäle E-Akten-tauglich umgebaut.

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