Start Verbraucherschutz Zulassung von umstrittenen Pflanzenschutzmitteln aufheben (HE)

Zulassung von umstrittenen Pflanzenschutzmitteln aufheben (HE)

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Hessen fordert bei der Agrarministerkonferenz, die Zulassungen von biodiversitätsschädigenden Pflanzenschutzmitteln zu überprüfen.

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium predigt den Ausstieg aus Glyphosat und erteilt gleichzeitig die Zulassung für ein glyphosathaltiges Pflanzenschutzmittel. Auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist klar geregelt ist, dass Deutschland aus Glyphosat aussteigen wird“, kritisierte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz. „Wie wir inzwischen wissen, wurde die Genehmigung von 18 Pflanzenschutzmitteln ohne Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt erteilt. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, dass noch einmal geprüft wird, ob die nun erfolgte Zulassung aus Gründen des Umweltschutzes aufgehoben werden kann. Hierfür werden wir einen Antrag bei der Agrarministerkonferenz einbringen“, ergänzte Hinz.

Längere Anwendung von Schädlingsbekämpfern

Neben Glyphosat ist auch ein Schädlingsbekämpfer mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen worden. Der Wirkstoff wird als Breitbandinsektizid eingestuft. Er lähmt die Muskeln von Insekten und wirkt tödlich auf Gliedertiere. Die Zulassungen dieser Mittel bis zum 31. Dezember 2019 bedeutet in der Praxis eine weitaus längere Anwendung. In der Regel gelten eine sogenannte Abverkaufsfrist von weiteren sechs Monaten sowie eine Aufbrauchsfrist von bereits verkauften Präparaten von zusätzlichen 12 Monaten. „Weitere eineinhalb Jahre kommen damit Wirkstoffe zur Anwendung, die für die biologische Vielfalt schädlich sind. Landwirtschaftsministerin Klöckner muss uns erklären, wie sich diese Zulassungen mit ihren Ankündigungen, die Insekten schützen zu wollen, vereinbaren lässt“, sagte Ministerin Hinz.

Notfallzulassungen für bestimmte Pestizide

Darüber hinaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sogenannte Notfallzulassungen für bestimmte Pestizide erlassen. Diese Notfallzulassungen erlauben eine weitere, begrenzte und kontrollierte Verwendung für maximal 120 Tage, wenn Schädlinge nicht mit anderen Mitteln abgewehrt werden können. Auch in diesem Fall wurde der Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen und soll gegen den Apfelblütenstecher zum Einsatz kommen soll. „Dieses Schädlingsbekämpfungsmittel gefährdet auch andere Insekten. Von der Apfelblüte ernähren sich unter anderem viele Bienen. Für sie ist dieser Wirkstoff hoch giftig und trägt zum Bienensterben bei“, ergänzte Hinz.

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