Start Sachsen Paketbranche darf kein „Hort der Gesetzlosen“ bleiben

Paketbranche darf kein „Hort der Gesetzlosen“ bleiben

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Wirtschaftsminister Martin Dulig macht im sich Bundesrat für mehr Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten stark

Der Online-Versandhandel boomt und mit ihm auch der Paketmarkt. Die Arbeitnehmer profitieren davon jedoch kaum. Weit verbreitet ist beispielsweise das Engagieren von Subunternehmen für die sogenannte letzte Meile. In diesen Sub-Unternehmensstrukturen greift in aller Regel kein Tarifvertrag und es gibt es auch kaum Betriebsräte.

Arbeitsminister Martin Dulig erklärt: „Laut einer Auswertung der Bundesregierung ist das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von Kernbeschäftigten zwischen 2007 und 2017 um 13,3 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum ist das mittlere Bruttomonatsentgelt in der Gesamtwirtschaft hingegen um 23,7 Prozent angestiegen. Dabei ist die zunehmende Zahl ausländischer Subunternehmer unter den Paketdienstleistern von den vorliegenden Statistiken nicht erfasst. Ein hoher Anteil der Zusteller arbeitet in einem befristeten Arbeitsverhältnis, viele zudem in Teilzeit oder auch auf Mini-Job-Basis. Es besteht dringender Handlungsbedarf.“

Die zuletzt in verschiedenen Bundesländern von rund 3.000 Zöllnerinnen und Zöllnern bei in- und ausländischen Fahrern durchgeführten Kontrollen führten zur Einleitung einer Vielzahl von Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern. Außerdem wurden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Bestimmungen registriert. Zudem hatten Fahrer gefälschte Pässe, gesuchte Straftäter wurden entdeckt sowie Fahrer ohne Führerschein.

Allein das Hauptzollamt Dresden kontrollierte im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung am 8. Februar dieses Jahres 74 Kurier-, Express- und Paketdienstleister auf Schwarzarbeit sowie Mindestlohnverstöße und befragte 524 Personen. Im Einsatz waren etwa 100 Zöllnerinnen und Zöllner in den Paketverteilzentren der Regionen Leipzig, Dresden, Riesa und Bautzen. Auch hier zeigen die Ergebnisse den ernsten Hintergrund der Kontrollen: In 39 Fällen sind weitere Prüfungen der angetroffenen Unternehmen erforderlich, zwölf Mal wurden Mindestlohnverstöße festgestellt und 20 Mal wurden Sozialleistungen zu Unrecht bezogen. In sechs Fällen arbeiteten die befragten Personen komplett schwarz, was eine Straftat darstellt.

Dulig weiter: „Nach den Erkenntnissen der zuständigen Gewerkschaft Verdi arbeiten Menschen aus der Ukraine, Moldawien oder Weißrussland häufig mit falschen Pässen als Zusteller – für 4,50 bis 6 Euro pro Stunde und bis zu 16 Stunden pro Tag. Teilweise schliefen die Fahrer und Fahrerinnen sogar in ihren Fahrzeugen. Das sind Arbeitsbedingungen, die wir nicht akzeptieren wollen, können und dürfen.“

Arbeitsminister Martin Dulig stimmte deswegen im Bundesrat der Initiative von Niedersachsen zu, mit der es gelingen soll, die herrschenden Missstände einzudämmen und die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verbessern. So wird die Bundesregierung gebeten, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche zu schaffen. Zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte sind dabei insbesondere die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu sichern und die Dokumentationspflichten zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu erweitern. Niedersachsen schlägt hierbei eine Regelung analog zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vor, das eine Nachunternehmerhaftung vorsieht. In der Baubranche, traditionell schwarzarbeits- und missbrauchsgefährdet, existiert und wirkt die Nachunternehmerhaftung bereits seit mehr als 15 Jahren.

Logistik-Unternehmen sollen für die Erfüllung der Zahlungspflicht zur Sozialversicherung ihrer Subunternehmer wie ein selbstschuldnerischer Bürge haften. Auch Subunternehmerketten werden von dieser Haftung umfasst. Bislang können sich die Paketdienste immer darauf zurückziehen, dass sie die Einhaltung der Vorschriften von ihren Subunternehmern verlangen. Faktisch kontrollieren die wenigsten, ob sich die beauftragten Subunternehmen tatsächlich daran halten.

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