Start Allgemeines LUA lehnt Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim ab (SL)

LUA lehnt Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim ab (SL)

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Minister: „Bescheid ist absolut konsequent im Sinne des Arten- und Naturschutzes“.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat der Firma Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG in Mandelbachtal am Mittwoch (17.04.) einen ablehnenden Bescheid für die beantragte Erweiterung des Kalksteinbruchs am Standort Rubenheim / Herbitzheim zugestellt. Das Vorhaben ist gleich von mehreren Schutzgebieten umgeben. Unmittelbar angrenzend liegt das Naturschutzgebiet „Südlicher Bliesgau / Auf der Lohe“, das aus dem von Bund und Land finanzierten Naturschutzgroßvorhaben „Saar-Blies-Gau / Auf der Lohe“ hervorgegangen ist. Das geplante Abbaugebiet liegt zudem in der Entwicklungszone der Biosphäre „Bliesgau“, unmittelbar benachbart zu einer der Kernzonen und der Pflegezone. Die genannten Schutzgebiete sind gleichzeitig Teil des europaweiten Schutzgebietsystems NATURA 2000 („6809-302 Muschelkalkgebiet bei Gersheim und Blieskastel“).

Nach eingehender Prüfung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben zu nachhaltigen und weitreichenden Konflikten mit den Schutzzielen der ausgewiesenen Schutzgebiete und zu Verstößen gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz insbesondere im Hinblick auf geschützte Vogelarten führt. Darüber hinaus sind erhebliche Beeinträchtigungen von Quellen und Quellbereichen mit gesetzlichem Schutzstatus zu erwarten.

Das LUA hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Zustellung des Bescheids an die Firma Schmitt informiert. Minister Reinhold Jost bewertet die Entscheidung als „absolut nachvollziehbar und konsequent im Sinne des Natur- und Artenschutzes“. Mit Blick auf den Status des Biosphärenreservates „Bliesgau“ ist Jost durch das Prüfungsergebnis erleichtert. „Bei nicht konsequenter Umsetzung der Schutzvorschriften wäre dieser Status in Gefahr geraten, für das Naturschutz- und NATURA 2000- Gebiet könnten Klagen und schlimmstenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren drohen“, so der Minister.

 

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