Nr. 058/2019 vom 02.05.2019
Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe im Berliner „Tiefkühltruhen-Mord“ rechtskräftig
Beschluss vom 16. April 2019 – 5 StR 558/18
Das Landgericht Berlin hat den heute 57 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, Urkundenfälschung in fünf Fällen und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer erschoss der Angeklagte kurz vor Silvester 2006 seinen ehemaligen Nachbarn in dessen Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg, um sich neben Bargeld und anderen Vermögenswerten die Rente des 80 Jahre alten alleinstehenden Opfers von zuletzt rund 2.000 Euro monatlich zu verschaffen. Um die Tat zu verdecken und möglichst lange finanziell von ihr zu profitieren, zerteilte er den Leichnam und lagerte ihn in einer dafür angeschafften Tiefkühltruhe. Zudem verschickte er unter dem Namen des Getöteten Schreiben an das Finanzamt und die Hausverwaltung. Erst im Januar 2017 wurde die Tat entdeckt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 16. April 2019 – 5 StR 558/18
Vorinstanz:
Landgericht Berlin – Urteil vom 18. April 2018 – (504 KLs) 234 Js 30/17 (7/17)
Karlsruhe, den 2. Mai 2019