Innenminister Grote stellt Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ vor. Programm für neue Ideen und zukunftsfähige Angebote im Wohnungsbau.
KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (07. Mai) das Sonderprogramm des Landes „Neue Perspektive Wohnen“ vorgestellt. Es ist ein neues Förderangebot mit dem an rund 50 Standorten in Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren innovative und qualitativ hochwertige Siedlungen entstehen können. Das Programm stehe für neue Ideen, Innovationen, Qualität und zukunftsfähige Angebote für alle Lebenssituationen der Menschen im Wohnungsbau, erklärte der Minister:
„Die Initiative soll eine Ergänzung zu bereits bestehenden Programmen in Schleswig-Holstein sein. Rund zehn Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, alle Sparten der Wohnraumversorgung voranzubringen, nicht nur den sozialen Mietwohnungsbau. Dazu gehören auch der freifinanzierte Mietwohnungsbau und vor allem das Wohneigentum. Letzteres aber nicht unbedingt in Form des klassischen und oftmals sehr flächengreifenden alleinstehenden Einfamilienhauses.“
Zukunft haben nach Einschätzung des Ministers eher Eigentumswohnformen und Wohnquartiere, die die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen präziser aufgreifen. Deshalb sollen in einem zweiteiligen Förderprogramm zum einen neue nachbarschaftsfördernde, mitwachsende, barrierefreie und energiesparende Eigentumsformen gefördert werden und zum anderen, den Kommunen Planungszuschüsse angeboten werden, die lebendige, attraktive, gemischte Wohnquartiere überhaupt erst ermöglichten.
„In allen Regionen des Landes werden Wohngebäude benötigt, die nicht nur städtebauliche und bauliche Qualitäten haben, sondern die sich auch flexibel an die Wohnbedarfe des Lebensabschnitts der Bewohnerinnen und Bewohner anpassen.“
Genau dort setzt das zweiteilige Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ an. Das Programm ist in zwei Teile gegliedert:
Programmteil 1 – bietet Kommunen Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro und fachliche Leitplanken für die Planung und Gestaltung von Baugebieten. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Erfüllung von festgelegten Qualitätskriterien. So sollen die Entwicklungs- und Flächenpotenziale, die in vielen Kommunen noch schlummern, geweckt werden.
Programmteil 2 – richtet sich direkt an Privathaushalte, die Wohneigentum bilden wollen und indirekt an Planer, Architekten und Bauträger. Zukunftsgerechte und attraktive Eigentumswohnformen im Neubau, die im Rahmen einer neu gestalteten Quartiersbebauung entstehen, sollen mit einem Zuschuss von 6.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung dafür sind energie-und ressourcensparende, flächensparende, mitwachsende und flexibel nutzbare Bauweisen.
Die unterschiedlich gemischten Quartiere sollen als gute Beispiele für „neue Perspektiven“ im Wohnungsbau im ganzen Land Vorbild sein. Beide Förderangebote können unabhängig voneinander oder auch gebündelt genutzt werden. Durch das Programm sollen Qualitätskriterien befördert werden. Wer sich mit der privaten Grundstücksfläche und dem Ressourcenverbrauch begrenzt, wer Beiträge und Interesse an Teilhabe an einem Siedlungszusammenhang mitbringt, soll hier unterstützt werden.
Begleitet werden die beschriebenen Programmteile durch eine Qualitätsoffensive. Sie soll zeigen, dass (Wohnungs-)Baukultur nicht teuer sein muss und für gute Beispiele sorgen. Dazu wird ein Landesbeirat gegründet und ein Landeswettbewerb ausgelobt. Das Programm soll in der zweiten Jahreshälfte starten.