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Umfangreiche Maßnahmen innerhalb der hessischen Polizei initiiert (HE)

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Innenminister und Landespolizeipräsident stellen Ermittlungsstand und Maßnahmen im Zusammenhang mit rechtsradikalen Verdachtsfällen vor.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat dem Innenausschuss des Hessischen Landtags den Fortschritt der seit Anfang des Jahres initiierten Maßnahmen bei der Hessischen Polizei im Zusammenhang mit rechtsradikalen Verdachtsfällen erläutert und den Stand der laufenden Ermittlungen dargestellt. Innenminister Peter Beuth betonte dabei, dass jeder noch so kleine Verdachtsfall möglicher rechter Tendenzen disziplinar- und strafrechtlich verfolgt werde. Dies führe dazu, dass sich durch be- wie auch entlastende Erkenntnisse sehr kurzfristig veränderte Ermittlungsstände ergäben. Um eine funktionierende Strafverfolgung sicherzustellen, können keine Details aus den laufenden Ermittlungen veröffentlicht werden.

Verdachtsfällen wird konsequent nachgegangen

„Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden erster Verdachtsmomente gehandelt. Jeglichen Verdachtsfällen wird konsequent nachgegangen. Darüber hinaus haben wir zugleich umfangreiche präventive Maßnahmen innerhalb der hessischen Polizei initiiert. Die Polizei tritt für Recht und Ordnung für jeden Bürger gleichermaßen ein. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind daher unvereinbar mit dem Polizeiberuf“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Jeglichen Verdachtsmomenten wird nachgegangen

Ende März hatte das Innenministerium zuletzt umfangreich Stellung zum Sachstand der Ermittlungskomplexe genommen. Zu diesem Zeitpunkt liefen Straf- und/oder Disziplinarverfahren gegen insgesamt 38 Personen, bei denen es zumindest Hinweise auf eine mögliche rechte Gesinnung gab. Es handelt sich dabei um Fälle innerhalb der letzten vier Jahre. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hat sich, so Landespolizeipräsident Udo Münch, der strafrechtliche Vorwurf in 14 Fällen nicht bestätigt. Im Zuge dieser Ermittlungen erfolgten bzw. erfolgen insgesamt in sechs Fällen Kündigungen bzw. Entlassungen. Eine der 38 Personen ist bei einem Verkehrsunfall verstorben. In 17 der 38 Verdachtsfälle wird noch intensiv weiterermittelt.

„60 erfahrene Polizistinnen und Polizisten aus dem Landeskriminalamt und allen Präsidien ermitteln mit Hochdruck, um sämtliche Verdachtsmomente umfassend aufzuklären. Dabei wird jeder Hinweis weiterverfolgt und auch jeder anonymen Anzeige ausnahmslos nachgegangen. Auch dadurch können sich immer wieder neue Ermittlungsstände ergeben, die es ordentlich aufzuklären gilt. Die mit Nachdruck geführten polizeilichen Ermittlungen machen deutlich, dass sich Spekulationen ebenso wie ein Generalverdacht verbieten“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

Umfangreiche Maßnahmen innerhalb der hessischen Polizei initiiert

Begleitend zu den Ermittlungen wurden umfangreiche Maßnahmen initiiert und in Teilen bereits umgesetzt, um präventiv Wirkung zu entfalten.

  • Interkulturelle Kompetenz, Demokratieverständnis und Resilienz gegen Extremismus gestärkt: Entsprechende Lehrinhalte nehmen besonderen Raum bei der Aus- und Fortbildung in der hessischen Polizei ein. Sie sind fester Bestandteil der Ausbildung der künftigen Polizistinnen und Polizisten wie auch in der Fortbildung. Die Angebote werden auch künftig weiter ausgebaut.
  • Informationsflyer „Kein Platz für Extremismus – Ein Beitrag zum Selbstverständnis der hessischen Polizei“ verteilt: Das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) hat im Februar 2019 den einen Informationsflyer für die hessische Polizei erarbeitet. Dieser gibt Orientierung zum Werteverständnis, umfasst Aussagen zu Wohlverhaltenspflichten, gibt Hilfestellung zum Erkennen von Fehlverhalten und weist auf angemessene Reaktionsmöglichkeiten und Ansprechpartner hin. Er wurde an alle Polizeibediensteten verteilt. Zudem sind die Inhalte im Intranet der Polizei Hessen eingestellt.
  • Präventionsveranstaltungen für Studierende: Bereits im Mai erfolgten erste Informationsveranstaltungen zur Extremismus-Erkennung und -Prävention für Studierende vor ihrer Vereidigung. Die vom HKE unter Einbeziehung externer Spezialisten durchgeführten Veranstaltungen bezogen insbesondere die zivilgesellschaftliche Sicht auf die Polizei mit ein. Darüber hinaus ist beabsichtigt, diese Maßnahme der Prävention nach Innen als vertiefendes Angebot für alle Studierenden im ersten Semester zu etablieren.
  • Analyse der Aus- und Fortbildung angestoßen: Die Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) analysiert gemeinsam mit dem HKE die Aus- und Fortbildung der Studierenden. Darauf aufbauend wird ein Betreuungs- und Umsetzungskonzept für eine verstärkte Extremismus-Prävention für alle Studierenden erarbeitet. Im Mittelpunkt steht hierbei speziell die Stärkung der Resilienz gegen Extremismus und die Früherkennung von extremistischen Inhalten.
  • Wissenschaftliche Analyse unter Federführung des HKE unter Einbeziehung externer Fachkompetenz initiiert: Gemeinsam mit einem Beirat aus Wissenschaftlern sowie des Hauptpersonalrates ist das HKE mit der Durchführung einer Strukturanalyse beauftragt, die sich intensiv mit Einstellungen bei der Polizei sowie dem dienstlichen Alltag von Polizistinnen und Polizisten befasst. Aus den Ergebnissen werden mögliche Erfordernisse für weitere Schritte abgeleitet, die im Zuge der bereits angestoßenen Maßnahmen zur Prävention und Intervention in passende Formate der Aus- und Fortbildung einfließen werden.
  • Strukturanalyse zu Ursachen der aktuellen Fälle durch das Hessische Landeskriminalamt: Die Ermittler des Hessischen Landeskriminalamts werden die aktuellen Fälle einer eingehenden Strukturanalyse unterziehen, um auch daraus mögliche Schlüsse für weitere gezielte Maßnahmen ziehen zu können.
  • Sensibilisierung der Behördenleitungen und der Führungskräfte: Der Austausch mit den Behördenleitungen sowie den Führungskräften wurde intensiviert und innerhalb der Polizei ein kritischer Diskurs angestoßen. In zahlreichen Besprechungen und Einzelgesprächen wurde das Thema mehrfach intensiv erörtert und ausdrücklich auf eine besondere Form der Achtsamkeit in der Wahrnehmung und Konsequenz im Handeln hingewiesen. Unter anonymisierter Darstellung der Sachverhalte wurden einzelne Vorkommnisse betrachtet, um mittels der verschiedenen Erscheinungsformen, Phänomene und Abläufe Folgerungen für zukünftige Optimierungen und Präventionsmaßnahmen zu ziehen.
  • Gespräche mit den Gewerkschaften und Personalräten: Bereits im Dezember 2018 hatte Innenminister Peter Beuth im Gespräch mit den Vertretern der polizeilichen Gewerkschaften gemeinsame Lösungen im Kampf gegen Extremismus erörtert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden in einer Veranstaltung vor Ostern mit allen Personalräten der Polizeipräsidien, dem Hauptpersonalrat, den Polizeiseelsorgern, den Migrationsbeauftragten, den Gleichstellungsbeauftragten der Polizeipräsidien sowie dem Ansprechpartner der Polizei weiter vertieft.  Die Ergebnisse des konstruktiven und kollegialen Austauschs werden gegenwärtig aufgearbeitet und im Rahmen eines weiteren Termins in naher Zukunft konkretisiert werden, um den Maßnahmenkatalog sinnvoll und passgenau zu erweitern.
  • Erweiterung der Berichtspflichten und Konkretisierung der Meldepflichten im Disziplinarwesen: Das Landespolizeipräsidium hat die Berichtspflichten im Disziplinarwesen im Zusammenhang mit Hinweisen auf fremdenfeindliche, radikale bzw. extremistische Haltungen oder Einstellungen ausgeweitet. Bereits niedrigschwellige Meldungen von bekannt gewordenen Sachverhalten sollen nun unmittelbar an das Landespolizeipräsidium gemeldet werden, um ein einheitliches und konsequentes Vorgehen bei jeglichen Verfehlungen sicherzustellen.
  • Ansprechpartner der Polizei und Ombudsstelle ermöglichen alternative Anlaufstellen: Mit dem Ansprechpartner der Polizei existiert bereits eine Anlaufstelle für Beamtinnen und Beamte der hessischen Polizei die sich um Beschwerden und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden kümmert. Die Landesregierung wird zudem eine unabhängige Ombudsstelle für Bürgeranliegen und Beschwerden einrichten. Die Ombudsstelle soll insbesondere auch Anlaufstelle für Probleme zwischen Bürgern und Sicherheitsbehörden sowie auch für Angehörige der Sicherheitsbehörden sein. Sie wird die bisherigen Instrumente der Personalvertretung und des Ansprechpartners der Polizei ergänzen.
  • Im Hinblick auf Datenabfragen aus polizeilichen Systemen wurde die Sensibilität der Beschäftigten erhöht und verbesserte Kontrollmechanismen etabliert. Um die bestehenden Kontrollmechanismen weiter zu verbessern, hat das Landespolizeipräsidium die Datenschutzbeauftragten der Polizeipräsiden darum gebeten, verstärkt anlassunabhängige Stichprobenkontrollen durchzuführen. Dadurch wird die bereits hohe Sensibilität innerhalb der hessischen Polizei im Umgang mit personenbezogenen Daten weiter gestärkt. Darüber hinaus wurde eine Zufallsprotokollierung im polizeilichen Auskunftssystem eingeführt. Ergänzend zu der ohnehin standardisiert stattfindenden Protokollierung der Abfragedaten, muss der Anwender nun landesweit bei jeder 200. Abfrage weitergehende Angaben zum Anlass der Anfrage angeben.
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