Landwirtschaftsministerium gibt Runderlass zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte heraus
Angesichts der erschütternden Filmberichte über eklatante Tierschutzverstöße bei langen, grenzüberschreitenden Beförderungen von Nutztieren will das Land den Tierschutz bei Lebendtiertransporten weiter verbessern.
Das wichtigste Element ist dabei ein Runderlass zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte, die für die tierschutzrechtliche Abfertigung dieser Transporte zuständig sind.
Der Entwurf des Runderlasses wurde heute im Kabinett vorgestellt und wird noch in dieser Woche herausgegeben.
Tiere dürfen über lange Strecken nur befördert werden, wenn alle Anforderungen für einen tierschutzgerechten Transport erfüllt sind. Der Runderlass gibt den Tierschutzbehörden detaillierte Kriterien vor, die sie bei ihrer Entscheidung über eine Abfertigung unterstützen. Insbesondere dann, wenn der Bestimmungsort in einem Drittland liegt.
So ist beispielsweise bei einer Voraussage von über 30°C Außentemperatur in Bereichen der Transportstrecke eine Abfertigung durch die Behörde auszusetzen, die bedarfsgerechte Versorgung aller Tiere für die gesamte Dauer des Transportes durch den Organisator des Transportes sicher zu stellen und durch ihn ein Zugriff auf die Navigationssystemdaten des Transportfahrzeuges zu ermöglichen.
Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erläuterte das Ziel des Erlasses: „Tiertransporte müssen sich am Tierwohl orientieren. Dazu gibt es klare gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind und im Sinne des Tierwohls ausgelegt werden sollen. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.“
Grundsätzlich sind die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Bedingungen sicherzustellen.
Am 29. Mai 2019 bringt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Tierschutzverbände, Landwirtschaftsverbände, die Tierärzteschaft und Behörden am „Runden Tisch Tierschutz“ zusammen, um über Strategien und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation beim Tiertransport zu beraten.
Dabei hat das Landwirtschaftsministerium mit dem Ministerium für Inneres und Sport einen wichtigen Partner an seiner Seite. Effektive Straßenkontrollen von Tiertransportfahrzeugen gelingen nur gemeinsam im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Die Tierschutzbehörden und die Polizei intensivieren gegenwärtig ihre Zusammenarbeit und führten im April 2019 im Norden des Landes eine zweitägige gemeinsame Fortbildung Tiertransporte durch. Eine zweite gemeinsame Veranstaltung für den Süden findet Ende September 2019 statt.
Mehr Informationen: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutz-in-nutztierhaltungen/
Der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter/