Start Wirtschaft Nitratabsenkung um 20 Prozent pro Betrieb diskutiert (NI)

Nitratabsenkung um 20 Prozent pro Betrieb diskutiert (NI)

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Die Diskussion wirkungsgleicher Maßnahmen zur Meldung an die EU-Kommission in den mit Nitrat belasteten Gebieten stand heute (Mittwoch, 22.5.) im Mittelpunkt einer Diskussion im Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast nahm gemeinsam mit den Länderkollegen aus den Ressorts Umwelt und Landwirtschaft daran teil. Es wurde gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium darüber gesprochen, welche wirkungsgleichen Maßnahmen zu der von der EU-Kommission geforderten schlagbezogenen Absenkung des Düngebedarfs um 20 Prozent führen. Ministerin Otte-Kinast vertrat – wie die Mehrheit der Konferenzteilnehmer – die Ansicht, dass die Verringerung des Düngebedarfs um 20 Prozent betriebs- statt schlagbezogen in den nitratsensiblen Gebieten erfolgen müsse. „Das ist eine deutlich realistischere Variante als die bisher seitens des Bundes an die Kommission gemeldete, da die Betriebe damit im Rahmen der Fruchtfolge besser reagieren können“, erklärte Otte-Kinast.

Zusätzlich setzte sie sich (wie der Bund und andere Länder) für eine Regelung ein, mit der Betriebe bei Unterschreiten einer bestimmten Düngemenge pro Jahr von dieser Auflage ausgenommen werden können. Im Raum steht hier ein Wert von 170 kg Stickstoff pro Hektar bezogen auf den Betriebsdurchschnitt. Davon würden auch Grünlandbetriebe profitieren.

„Für die Zukunft hilft uns zudem nur eine flächendeckende Transparenz der Nährstoffströme, die gezielte Vor-Ort-Kontrollen und Sanktionen ermöglicht“, sagte Ministerin Otte-Kinast. Die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI) sei deshalb ein wichtiger Baustein.

Das Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium haben nun angekündigt, aus den Rückmeldungen einen Vorschlag zu entwickeln, der im Juni der EU-Kommission übermittelt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission die Vorschläge des Bundes akzeptieren wird oder ob sie weiteren Handlungsbedarf zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom vergangenen Jahr sieht.

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