Landesweit haben Landkreise, die großen selbstständigen Städte und die kreisfreien Städte in der vergangenen Woche gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Koordiniert wurde die Aktion vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion.
An den viertägigen Kontrollen waren 100 Bedienstete der Kommunen und 175 Bedienstete der FKS sowie 24 Bedienstete anderer Behörden wie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter, der Ausländerbehörden und Jobcenter beteiligt.
Insgesamt wurden 823 Betriebe und 2157 Personen überprüft. Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der Baubranche.
Dabei wurden 383 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt, die insbesondere die Verletzung von Handwerksrecht (10,4 Prozent), Gewerberecht (5,7 Prozent), sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten (18,5 Prozent) und das Mindestlohngebot (34,5 Prozent) sowie begangenen Sozialleistungsbetrug (3,4 Prozent) und illegale Ausländerbeschäftigung (18,3 Prozent) betreffen.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann sagte: „Faire Wettbewerbsbedingungen bilden den Grundstein für eine gerechte und funktionierende Wirtschaft und sind Bedingung für den Erfolg von Mittelstand und Handwerk. Deshalb liegt es in unserem Interesse, gesetzestreue Unternehmen und Arbeitnehmer vor rechtswidrig agierender Konkurrenz zu schützen und Nachteile für das Steuer- und Sozialsystem abzuwenden. Die gemeinsamen Aktionstage von Zoll und Kommunen sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Wir werden daran auch in Zukunft festhalten.“
Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, betonte die gute Zusammenarbeit der Behörden: „Gemeinsam sind wir stark – dies gilt auch und besonders bei der Verfolgung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Diese Erkenntnis haben wir nicht nur in Niedersachsen gewonnen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnern weiter vertiefen.“
Ergebnisse aus den einzelnen Regionen:
Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 45 Bedienstete der Kommunen, der FKS und unterstützender Stellen in den Landkreisen Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und der Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Es wurden 123 Betriebe und 324 Personen überprüft. Dabei wurden 74 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt. Im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel hat nach Übertragung der Aufgabe durch Abschluss einer Zweckvereinbarung die Stadt Salzgitter geprüft. Besondere Vorkommnisse: In der Stadt Wolfsburg wurde an einem Bauvorhaben von der BGBau die Fortsetzung der Dacharbeiten untersagt, da das Dachfanggerüst nicht den Anforderungen an die Arbeitssicherheit entsprach.
Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 145 Bedienstete der Kommunen, der FKS und unterstützender Stellen in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Wilhelmshaven und Lingen im Einsatz. Es wurden 334 Betriebe und 902 Personen überprüft. Dabei wurden 125 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 40 Bedienstete der Kommunen, der FKS und unterstützender Stellen in den Landkreisen Diepholz, Hildesheim, Nienburg, der Region Hannover und der Städte Hameln und Hannover im Einsatz. Es wurden 115 Betriebe und 287 Personen überprüft. Dabei wurden 79 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt.
Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 113 Bedienstete der Kommunen, der FKS und unterstützender Stellen in den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Es wurden 251 Betriebe und 644 Personen überprüft. Dabei wurden 105 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt. Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Lüneburg wurden zwei illegal tätige, ausländische Arbeitnehmer der Ausländerbehörde zwecks Ausreiseaufforderung übergeben.