Start Wirtschaft Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe (NI)

Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe (NI)

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Wer in Niedersachsen eine Ergotherapie-, Logopädie-, Physiotherapie- und Podologie-Ausbildung beginnt, muss künftig kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Landeskabinett hat dafür heute den Weg geebnet. Gut 1,5 Millionen Euro stehen dafür in 2019 bereit, in den Folgejahren wird die Förderhöhe aufgrund steigender Schülerzahlen anwachsen. Sozialministerin Carola Reimann bezeichnet die Entscheidung als weiteren wichtigen Schritt der Landesregierung zur Fachkräftesicherung in Niedersachsen.

Mit der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe wird ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Niedersächsische Landtag hatte die Landesregierung aufgefordert, die Schulgeldfreiheit zum Ausbildungsstart ab dem 1. August 2019 in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie einzuführen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss setzt die Landesregierung diese wichtige sozialpolitische Forderung um. Die Förderung erfolgt zunächst über eine Richtlinie, sie soll nächstes Jahr durch ein Gesetz abgelöst werden. Die Schulgeldfreiheit in der Pflege hat Niedersachsen bereits gesetzlich verankert.

„Mit der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe überwinden wir das größte Hindernis der Nachwuchsgewinnung“, erklärte Sozialministerin Carola Reimann bei der Vorstellung des Förderprogramms: „Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen, sie werden in Niedersachsen abgeschafft. Davon werden nicht zuletzt die Patientinnen und Patienten profitieren, deren medizinische Versorgung sich verbessert: Wir werden in Zukunft mehr junge Menschen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen gewinnen können.“

Auf Basis der in den Beratungen gewonnenen Erkenntnisse wurden die Pläne zur Einführung der Schulgeldfreiheit weiterentwickelt: Die in Bad Nenndorf ausgebildeten Atem-, Sprech- und Stimmlehrer arbeiten überwiegend später als Logopäden, sie werden deshalb in die Förderung mit aufgenommen. Außerdem sollen nun auch diejenigen von der Schulgeldfreiheit profitieren, die in 2019 ihre Ausbildung vor dem 1. August begonnen haben. Diese beiden Gruppen sollen ihre Förderung Anfang 2020 rückwirkend ab Ausbildungsbeginn erhalten. Das Kabinett hat heute entschieden, bei seiner Haushaltsklausur ausreichende Mittel vorzusehen, um diesen zusätzlichen Bedarf sowie den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen zu finanzieren. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Haushaltsgesetzgeber – dem niedersächsischen Landtag – vorbehalten.

Die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe bettet sich ein in die Fachkräfteinitiative, deren Fortsetzung und Weiterentwicklung die Landesregierung vor einem Jahr beschlossen hat. Das Fachkräftesicherungskonzept benennt Ziele, Maßnahmenvorschläge und Wirkungsindikatoren in dreizehn Handlungsfeldern. Es stellt die Basis für die Zusammenarbeit der Landesregierung und der Arbeitsmarktakteure dar.

Aktuelle Informationen zur Einführung der Schulgeldfreiheit stellt das Niedersächsische Sozialministerium bereit auf:

https://www.ms.niedersachsen.de/themen/gesundheit/heilberufe/schulgeldfreiheit-fuer-die-gesundheitsfachberufe-174241.html

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