Waldbrandbekämpfung weiterer Themenschwerpunkt bei der Innenministerkonferenz.
Bei der Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel stand die Gewaltkriminalität in unterschiedlichsten Ausprägungen im Mittelpunkt der Gespräche.
Die Innenminister und -senatoren tauschten sich beispielsweise intensiv über die Möglichkeiten aus, die Bevölkerung wirksamer gegen Messerangriffe zu schützen. „Der aktuelle Vorfall in Nordhausen zeigt einmal mehr, dass Handlungsbedarf besteht“, macht Innenminister Georg Maier deutlich.
Die Innenministerkonferenz bittet das Bundesinnenministerium, eine Verordnungsermächtigung zu schaffen, die es den Kommunen ermöglicht, das Mitführen von Messern in sensiblen Bereichen zu verbieten. Messerverbotszonen sollten demnach über kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf solche Orte erstreckt werden können, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie zum Beispiel im räumlichen Umfeld von Diskotheken oder Volksfesten. Nach einer Risiko- und Lageeinschätzung kann dort das Mitführen von Messern durch die örtlichen Polizeibehörden untersagt werden. Springmesser sollen nach Ansicht der Innenminister und -senatoren gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen.
Weiterer Schwerpunkt der Diskussion bei der Innenministerkonferenz waren verschärfte Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Innenminister stimmen darin überein, dass es einer verbesserten Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder bedarf. Darüber hinaus wird auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf seitens des Bundes gesehen. So sollte gegen Kinderpornographie im Internet beispielsweise auch durch die Übernahme digitaler Identitäten und eine Meldepflicht für die Internet Service Provider vorgegangen werden.
Auch die zunehmende Radikalisierung im Bereich des politischen und religiösen Extremismus beschäftigte die Innenminister. Einigkeit bestand darin, den Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen den Zugang zu Waffen zu verweigern bzw. ihnen die Waffen zu entziehen. „Ziel muss sein: keine Waffen in Extremistenhand“, resümiert Innenminister Georg Maier das Ergebnis der Beratungen. Regelmäßig bedingt die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung alleine nicht die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. „Gerade die Radikalisierung von Personen muss in jedem Fall zum Waffenentzug führen, unabhängig davon, ob der Täter schon abgedrückt hat oder nicht. Die Unzuverlässigkeitsprüfung käme dann für das Opfer zu spät.“
Die Innenminister und -senatoren waren sich auch darüber einig, dass die Länder bei der Bekämpfung der sogenannten Clankriminalität besser zusammenarbeiten müssen. „Ethnisch abgeschottete Gruppen können ein eigenes Wertesystem entwickeln, das nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Dadurch können kriminelle Parallelstrukturen entstehen, die den Charakter organisierter Kriminalität aufweisen“, erläutert Maier. Es soll insbesondere geprüft werden, ob und wie die Möglichkeiten einer Vermögensabschöpfung in diesen Fällen vereinfacht werden kann. „Das ist eine sehr wirksame Gegenmaßnahme gegen diese Art der Kriminalität“, sagt Maier.
Eingehend diskutierten die Innenminister und -senatoren den Vorschlag aus Thüringen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit bei Wald- und Vegetationsbränden bei der Brandbekämpfung aus der Luft. „Wir waren uns einig, dass es hier dringenden Optimierungsbedarf gibt. Gerade bei Waldbränden ist der schnelle Einsatz von Löschhubschraubern wichtig, damit sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreitet. Hier zählt jede Minute“, bilanziert Maier. Eine Arbeitsgruppe wurde deshalb beauftragt, bis zur nächsten Innenministerkonferenz im Herbst geeignete Vorschläge zur Beschleunigung der länderübergreifenden Waldbrandbekämpfung vorzulegen. „Der Bundesinnenminister hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die gemeinsamen Anstrengungen verstärkt werden müssen. Es freut mich sehr, dass sich der Bund seiner Verantwortung bewusst ist“, sagt Innenminister Maier abschließend.