Start Allgemeines Kernkraftwerk Brokdorf zur Jahresrevision 2019 vom Netz (SH)

Kernkraftwerk Brokdorf zur Jahresrevision 2019 vom Netz (SH)

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BROKDORF/KIEL. Das Kernkraftwerk Brokdorf wird Sonnabend (8. Juni) zum jährlichen Brennelementwechsel und zu der damit verbundenen Revision vom Netz genommen. Wie innerhalb jeder Revision werden umfangreiche Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit der Anlage durchgeführt. Die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) wacht darüber, dass alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, die durch Rechtsvorschriften, die Betriebsgenehmigung und behördliche Auflagen festgelegt worden sind.

Im Rahmen der geplanten Inspektionen kommt den Kontrollen der Brennelemente auf Korrosionsauffälligkeiten eine besondere Bedeutung zu. Die im laufenden Zyklus eingesetzten M5-Brennelemente werden auch in dieser Revision im Hinblick auf das Oxidationsverhalten unter Nutzung der Methoden „visuelle Prüfung“ und „Oxidschichtdickenmessung“ inspiziert.

Während des diesjährigen Anlagenstillstandes soll der Reaktordruckbehälter mit 60 neuen Brennelementen beladen werden. Hierzu und zum Umsetzen von bereits bestrahlten Brennelementen ist es notwendig, den Reaktordruckbehälter zu öffnen. Dem Fortgang der Arbeiten entsprechend erfolgt dies in den ersten Tagen der für ca. vier Wochen geplanten Revision. Im Laufe der Revision werden unter anderem auch wieder Funktionsprüfungen an Ventilen im nicht-nuklearen Wasserdampfkreislauf durchgeführt. Dabei kann es zum Austritt von reinem Wasserdampf in die Umgebung und zu Geräuschentwicklungen kommen.

Sämtliche Arbeiten werden von der Atomaufsichtsbehörde intensiv kontrolliert. Auch die Einhaltung der Grenzwerte, die Ableitungen radioaktiver Stoffe in Luft und Wasser sowie die durch die Arbeiten in der Anlage bedingte Strahlenexposition werden während der Revision überwacht. Die Atomaufsichtsbehörde wird Sachverständigenorganisationen wie TÜV NORD EnSys, die ESN Sicherheit und Zertifizierung und die Bausachverständige ZPP im erforderlichen Umfang hinzuziehen.

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