Mit dem Pflegeberufegesetz des Bundes wurde die Ausbildung in der Pflege reformiert: Künftig können Auszubildende anschließend sowohl in der Alten- als auch in der Kranken- und Kinderkrankenpflege arbeiten. Die für Niedersachsen erforderliche Umsetzung dieses Bundesgesetzes hat das Landeskabinett am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Geändert werden sollen das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes, das Kammergesetz für die Heilberufe und die Pflege und das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Mit dem Pflegeberufegesetz werde der Beruf attraktiver, sagte Sozialministerin Carola Reimann, die neue generalistische Ausbildung sei ein wichtiger Baustein zur Gewinnung von Fachkräften für die Pflege.
Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen soll das Sozialministerium auch zum Erlass von Rechtsverordnungen sowie zur Einrichtung einer Ombudsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der oder dem Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung ermächtigt werden. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens soll auch eine Anmeldepflicht für Heilpraktikerinnen und -praktiker eingeführt werden.