Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2018 vorgelegt.
Im Jahr 2018 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu 24 Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen eine Stellungnahme abgegeben, darunter der Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Polizeirechts und der Gesetzentwurf zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität. Der Sächsische Normenkontrollrat prüft die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung und unterstützt die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung.
Vorsitzender Michael Czupalla: „Der Sächsische Normenkontrollrat hat 2018 zahlreiche Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterbreitet, die von der Staatsregierung teilweise aufgegriffen wurden. Unter anderem im Zuge der Änderung des Waldgesetzes und der Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung konnten so unnötige Folgekosten vermieden und Bürger, Wirtschaft, Kommunen sowie die Behörden des Freistaates entlastet werden. Dies zeigt, dass die Einrichtung des Sächsischen Normenkontrollrates, welcher als unabhängiges Gremium die Vorhaben der Staatsregierung aus einer anderen Perspektive betrachtet, richtig und sinnvoll war.“
Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierte jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um 3,8 Mio. Euro gestiegen. Bis zum Jahr 2023 steigt dieser um weitere 3 Mio. Euro und 6.000 Stunden. Zudem wurde im Jahr 2018 ein quantifizierter einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 37,4 Mio. Euro und 15.000 Stunden ausgelöst. Daneben verursachen die im Berichtszeitraum geprüften Vorhaben im Jahr 2019 quantifizierten einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von 5,5 Mio. Euro und 5.000 Stunden sowie im Jahr 2020 in Höhe von 2 Mio. Euro und 8.000 Stunden. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die vollständigen Kosten zahlreicher Regelungen nicht genau ermittelt werden konnten bzw. kein Prüfungsrecht des Sächsischen Normenkontrollrates bestand.
Hintergrund:
Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.
Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: https://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm