Start Politik Zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag am 03. Juli 2019 gestartet (RP)

Zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag am 03. Juli 2019 gestartet (RP)

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„Mit dem Medienstaatsvertrag beschreiten wir Länder neue Wege – nicht nur im Inhalt, sondern gerade auch im Verfahren. Bereits das erste Beteiligungsverfahren im vergangenen Jahr war mit über 1.200 Eingaben ein voller Erfolg. Diesen konstruktiven Dialog wollen wir fortsetzen und allen Beteiligten erneut die Möglichkeit geben, sich einzubringen. Uns hat viel Feedback erreicht, welches in den nun überarbeiteten Entwurf eingeflossen ist“, erläuterte Medienstaatssekretärin Heike Raab. Sie koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

Vom 03. Juli 2018 bis zum 09. August 2018 kann auf www.rundfunkkommission.rlp.de zu den überarbeiten Vorschlägen der Länder Stellung genommen werden.

Raab betonte: „Für uns geht es mit dem Staatsvertrag vor allem darum, kommunikative Chancengleichheit zu sichern – offline und online. Uns geht es dabei um angepasste, angemessene und gemeinsam akzeptierte Regeln. Mit dem Medienstaatsvertrag setzen wir zudem die Vorgaben der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) um. Gerade in der globalen Welt des Internets braucht es Regeln, die unsere gemeinsamen Werte und Standards sichern. An dieser Stelle denke ich insbesondere auch an den Jugendmedienschutz. Hier befinden wir uns in enger Abstimmung mit dem Bund.“

Zum weiteren Verfahren erläuterte die Staatssekretärin: „Wir werden die Eingaben zügig in der Rundfunkkommission auswerten und wollen im Herbst Entscheidungen treffen. Ziel ist es, noch in diesem Jahr Einigkeit über die einzelnen Regelungen des Medienstaatsvertrags zu erzielen. Wenn dies gelingt, könnte er im Sommer 2020 in Kraft treten.“

Hintergrund:

Die Länder erarbeiten derzeit unter dem Dach des Medienstaatsvertrags ein neues Regelwerk, insbesondere für meinungsrelevante „Gatekeeper“, wie Smart-Speaker, Suchmaschinen, Smart-TVs, Kabelnetzbetreiber, u.ä. Für diese sog. Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre sollen künftig u.a. Transparenzvorgaben und Diskriminierungsverbote gelten. Weiterhin wird der Begriff „Rundfunk“ zeitgemäß angepasst, sodass zukünftig Angebote mit lediglich geringen Nutzerzahlen und solche, die lediglich sporadisch bzw. unregelmäßig stattfinden, keine Rundfunkzulassung mehr benötigen.

Der dargestellte Zeitplan ergibt sich aus der notwendigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Diese muss bis Mitte September 2020 in nationales Recht umgesetzt sein.

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