Start Finanzen Zahl der Selbstanzeigen erneut rückläufig: 341 Selbstanzeigen im 1. Halbjahr 2019 (NS)

Zahl der Selbstanzeigen erneut rückläufig: 341 Selbstanzeigen im 1. Halbjahr 2019 (NS)

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Hannover. Die Entwicklung der Selbstanzeigen in Niedersachsen ist nach wie vor rückläufig. Im ersten Halbjahr 2019 haben die niedersächsischen Finanzbehörden insgesamt 341 Selbstanzeigen registriert. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum lag die Zahl bei 471 und zum Stichtag 30.06.2017 bei noch 601 Selbstanzeigen. Minister Hilbers betont: „Wir können feststellen, dass die 2015 ergriffenen Maßnahmen zur Verschärfung der rechtlichen Anforderungen an Selbstanzeigen nachdrücklich gewirkt und bei vielen ein Umdenken bewirkt haben, die dann den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit gewählt haben,“ so der Finanzminister. Nach dem enormen Anstieg der Selbstanzeigen seit dem Jahr 2013 war die Rückläufigkeit zu erwarten. Niemand solle heutzutage noch davon ausgehen, dass Steuerhinterziehung unentdeckt bleibe, stellte der Minister klar.

Die Auswertung steuerrelevanter Datenträger wie z. B. Steuer-CDs ist in Niedersachsen nahezu abgeschlossen. Die Einnahmen Niedersachsens im Zusammenhang mit Ankäufen solcher Daten aus den Ländern Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein betrugen zum 30.06.2019 insgesamt rund 381 Millionen Euro (seit 2008). Hierzu wurden in Niedersachsen über 14.400 Vorgänge bearbeitet, von denen über die Hälfte aus Selbstanzeigen resultierten. Dabei machen die Verfahren im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz mit rund 284 Millionen Euro den Großteil aus. Niedersachsen hat sich mit rund 900.000 Euro an den Datenankäufen beteiligt. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Datenankäufen sind mit 99 Prozent (Schweiz und Luxemburg) und 97 Prozent (Fürstentum Liechtenstein) nahezu abgeschlossen.

Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers erklärte dazu: „Steuerkriminalität ist unsolidarisch und schadet der gesamten Gesellschaft. Die Entdeckung und Verfolgung dürfen aber nicht von Zufälligkeiten abhängen. Daher setze ich auch weiter auf effektive Regelungen zum internationalen Datenaustausch, die den Steuerhinterziehern auch künftig das Leben zu Recht schwer machen werden“.

Minister Hilbers wies darauf hin, dass die Menge der Daten aus dem automatischen internationalen Datenaustausch, die jährlich zu einem bestimmten Termin geliefert würden, die Finanzverwaltung bundesweit vor große Herausforderungen stelle. Zwar erfolgten viele Arbeitsschritte und Prüfungen bei der Auswertung der internationalen Daten bereits automatisiert. Konkrete Einzelfallprüfungen müssten in den Finanzämtern aber auch weiterhin personell durchgeführt werden.

Erste Datensätze des Jahres 2014, die auch Informationen zu Finanzkonten in den USA enthalten, werden seit 01.07.2019 auf Basis eines bundeseinheitlichen Konzepts ausgewertet – auch für Niedersachsen. Dabei wird u. a. automatisiert ermittelt, ob (bereits durchgeführte) Steuerfestsetzungen aufgrund dieser Mitteilungen erneut aufzugreifen und ggf. personell zu ändern sind. Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den niedersächsischen Finanzämtern nach vorheriger Überprüfung durch das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) in den kommenden Wochen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden.

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