Brachflächen können zur Futtergewinnung genutzt werden
Wegen der anhaltenden Trockenheit können Sachsens Landwirte auch in diesem Jahr die als sogenannte „ökologische Vorrangflächen“ ausgewiesenen Brachen zur Futtergewinnung oder zur direkten Beweidung mit Tieren nutzen. Eine entsprechende Regelung hat das Landwirtschaftsministerium getroffen, sie gilt ab dem 16. Juli 2019. Die Freigabe zur Futternutzung gilt in ganz Sachsen, sie kann ohne weitere Anzeige oder Genehmigung durch die Landwirtschaftsbetriebe in Anspruch genommen werden.
„Schon die Dürre im vergangenen Jahr hat den Bauern arg zugesetzt. Nun fielen auch noch die Niederschlagsmengen im Frühsommer 2019 sehr bescheiden aus. Hinzu kam die zeitweise extreme Hitze. Deshalb droht erneut eine Futterknappheit“, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt „Mit der sachsenweiten Freigabe der Brachflächen für die Futternutzung wollen wir in dieser akuten Notlage unbürokratisch helfen.“
Besonders wertvolle Blühflächen aus dem Agrarumweltprogramm dürfen dagegen auch weiter nur ausnahmsweise und nach Einzelfallprüfung genutzt werden. Auf diese Weise wird der Freistaat Sachsen auch unter diesen extremen Umständen seiner besonderen Verantwortung für den Schutz der Insekten und anderer wildlebender Tierarten gerecht. Entsprechende Anträge können die Landwirte an die örtlich zuständige Außenstelle des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) richten.