Bewerbung um WLAN-Förderung bis 13. September 2019 möglich / 100 mal 100 Mbit für Kommunen und öffentliche Betriebe/ Land stellt 1,5 Millionen Euro bereit
Mit der Überarbeitung der „Richtlinie zur Förderung der Breitbandinfrastruktur“ startet das Wirtschaftsministerium eine neue Förderinitiative. Mit „WLAN im öffentlichen Raum“ sollen Kommunen bei der Einrichtung von WLAN-Hotspots in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen unterstützt werden. Wirtschaftsstaatssekretärin Valentina Kerst wirbt für eine breite Beteiligung: „Die Initiativen leisten einen zusätzlichen Beitrag für schnelles Internet in Thüringen. Ich appelliere an die Verantwortlichen, jetzt auf die bereitstehenden Mittel zuzugreifen. Schnelles, kabelloses Internet ist ein wichtiger Wirtschafts- und Tourismusfaktor.“
Die Förderinitiative „WLAN im öffentlichen Raum“ unterstützt kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder öffentlich-rechtlich finanzierte Einrichtungen bei der Einrichtung von WLAN-Hotspots in etwa Rathäusern, Ämtern, Bibliotheken, Parks, Schulen oder Krankenhäusern. Das WLAN-Angebot sollte der Öffentlichkeit einen Zugang zu nichtgewerblichen Zwecken kostenlos für mindestens drei Jahre ermöglichen. Pro Antragsteller können bis zu 15.000 EUR staatliche Förderung bewilligt werden.
„Die Initiative stellt die notwendige Anschubfinanzierung bereit, um leistungsfähige WLAN-Zugänge zu etablieren. So müssen geförderte Hotspots eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download und mindestens 10 Mbit/s im Upload über die gesamte Betriebszeit sicherstellen“, so Kerst. Kommunen können sich bis zum 13. September 2019 bei der Thüringer Aufbaubank um eine Förderung bewerben, so dass ab Oktober die ersten Bescheide erstellt werden können.
Dank der im Jahr 2017 – auch auf Initiative Thüringens – erfolgten Abschaffung der sog. „Störerhaftung“ im Telemediengesetz seien WLAN-Betreiber bundesweit mittlerweile auch von Haftungsansprüchen freigestellt, betonte Kerst weiter. „Kommunen müssen also keine Sorge haben, für das Fehlverhalten von Nutzern – z.B. den illegalen Download von geschützten Werken – bestraft zu werden.“
Für die Förderinitiative stehen 1,5 Millionen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie Landesmittel zur Verfügung. Je nach Bedarf können weitere Mittel aufgestockt werden.