Start Politik Neue Förderrichtlinie zur Regionalentwicklung (TH)

Neue Förderrichtlinie zur Regionalentwicklung (TH)

215

Förderung für Projekte der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels kann beantragt werden.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat eine neue Förderrichtlinie geschaffen. Bis zum 31. August 2019 können kommunale, gemeinnützige und öffentliche Institutionen Anträge auf Förderung von Projekten zur Regionalentwicklung stellen. Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller dazu: „Mit der neuen Förderung können wir zum Beispiel Projekte für eine gesicherte Daseinsvorsorge, der interkommunalen Kooperation und für gleichwertige Lebensverhältnisse fördern. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf bürgerschaftliches Engagement und Vorhaben, die Lösungen für die Herausforderungen des demografischen Wandels bieten. Projekte können im Regelfall mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.“

Birgit Keller kündigte bereits am 1. Juli in Stadtilm die neue Förderrichtlinie an und bezog sich auf die guten Erfahrungen mit den „Modellprojekten der Regionalentwicklung“. „Nach den erfolgreichen Modellprojekten verstetigen wir nun die Förderung, um weitere Vorhaben zu unterstützen, die sich mit der Daseinsvorsorge in Zeiten des demografischen Wandels befassen“, so Keller.

Die Förderung umfasst drei Teilbereiche. Im ersten Bereich wird die Umsetzung des Landesentwicklungsprogrammes 2025 über die Erstellung von regionalen Entwicklungskonzepten, Strategien, Machbarkeitsstudien, Standortuntersuchungen regionalwirksamer Projekte sowie die Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen unterstützt.

Umsetzungsprojekte mit Bezug zu Themen des demografischen Wandels und der Daseinsvorsorge umfassen den zweiten Bereich. Vorhaben in diesen Kategorien können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die maximale Fördersumme für Vorhaben im zweiten Bereich liegt bei 20.000 Euro.

Der dritte Bereich schließt Modellprojekte ein, die innovative und modellhafte Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Daseinsvorsorge umsetzen. Hier können die zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert werden. Durch die Dreiteilung der Förderung können vielfältige Projektansätze mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Regionen Thüringens unterstützt werden.

Neben einer verbesserten Daseinsvorsorge und einer gesicherten sozialen Teilhabe im demografischen Wandel zielt die Förderung darauf ab, die raumordnerische, interkommunale und zivilgesellschaftliche Kooperation zu verbessern. Des Weiteren werden bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement unterstützt sowie gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen angestrebt. Förderfähig sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Kommunale Arbeitsgemeinschaften, Vereine und zahlreiche andere Institutionen.

Einen guten Eindruck, welche Projekte mit der neuen Richtlinie gefördert werden können, gab es bereits Anfang Juli. Ministerin Keller hat in Stadtilm die ersten fünf geförderten Modellprojekte der Regionalentwicklung vorgestellt. Das waren eine Multisportanlage für Jugendliche in Stadtilm, ein Zentrum für Wohnen, Arbeiten und Kultur in der Burg Posterstein, eine kostenlose Info-App zu kommunalen Angeboten der vier Gemeinden im Zweckverband Allianz Thüringer Becken, der „RadBus Eichsfeld“, der eine flexiblere Mobilität im ländlichen Raum ermöglicht sowie ein in Selbstbauweise errichtetes, multifunktionalen Wirtschaftsgebäude in Bedheim, das die Attraktivität des Ortes und der Region für junge Menschen erhöht.

„Die Modellhaftigkeit stand dabei stets im Vordergrund. Die Projekte sind regionalspezifisch erarbeitet und dennoch so konzipiert, dass sie modifiziert auf andere Regionen Thüringens übertragen werden können. Dieses Konzept wird in der neuen Richtlinie fortgeführt. Mit dieser Förderung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, indem wir Projekte von der Idee bis zur praktischen Umsetzung unterstützen und begleiten“, so Keller.

Vorheriger ArtikelMehr KOBBs für Thüringen (TH)
Nächster ArtikelHospizinitiativen leisten unschätzbar wichtigen Beitrag (SH)