Start Wirtschaft BAYERN SETZT NEUE MAßSTÄBE BEI DER VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

BAYERN SETZT NEUE MAßSTÄBE BEI DER VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

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„Der Freistaat Bayern hat das modernste und innovativste Dienstrecht Deutschlands. Mit dem ‚Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘ bauen wir Bayerns Spitzenposition weiter aus und setzen in puncto Familienfreundlichkeit neue Maßstäbe“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker nach der Sitzung des Ministerrats am Dienstag (30. Juli) in München.

Der Gesetzentwurf setzt die im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FW vom 5. November 2018 vereinbarte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des Freistaates Bayern mit dem Ziel einer weiteren Steigerung der Familienfreundlichkeit um. Hierfür wird die Höchstbeurlaubungsdauer für die Betreuung minderjähriger Kinder von derzeit 15 auf 17 Jahre erhöht. Darüber hinaus festigt Bayern seine Vorreiterrolle bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Die sog. Mütterrente II für vor 1992 geborene Kinder wird wirkungsgleich und systemgerecht rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 auf die Beamtenversorgung übertragen. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie für Kindererziehungszeiten vor dem Beamtenverhältnis einen Kindererziehungszuschlag für 30 statt 24 Kalendermonate erhalten. Kindererziehungszeiten während eines Beamtenverhältnisses werden mit 15 statt bisher 12 Monaten bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt. Neben diesen Verbesserungen werden auch weitere dienstrechtliche Vorschriften an die Erfordernisse einer modernen Arbeitswelt angepasst. So kann zum Beispiel im Bereich der Beihilfe für zukünftige Aufwendungen ein Beihilfeantrag anstatt innerhalb eines Jahres bis zum Ablauf von drei Jahren gestellt werden und die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten wird sich von 18.000 € auf 20.000 € erhöhen.

„Die bestmögliche Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase – das ist das Ziel, das wir uns für den öffentlichen Dienst gesteckt haben. Mit diesem Gesetz wird die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Bayern weiter gestärkt. Es gilt somit weiterhin: Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein“, fügte Füracker stolz hinzu.

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