Start Politik Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen (BY)

Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen (BY)

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Neue Therapien, veränderte Rechtsprechung: Die Anforderungen an den Maßregelvollzug haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Deswegen sollen der bayerische Vollstreckungsplan geändert und die Maßregelvollzugseinrichtungen weiterentwickelt werden – auch das Bezirkskrankenhaus Straubing. Darauf haben sich Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer und der niederbayerische Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich bei einem Gespräch verständigt.

Der Bezirk Niederbayern, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr und der Maßregelvollzugsbeirat im BKH Straubing, vertreten durch den Vorsitzenden MdL Josef Zellmeier und seinen Stellvertreter MdL Toni Schuberl, haben sich zu einem Gespräch im Bayerischen Sozialministerium getroffen. Sozialministerin Kerstin Schreyer und Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich haben sich in diesem Gespräch weiter darauf verständigt, dass unter der Leitung des Bezirks ein neues Konzept für die Einrichtung erarbeitet wird. Im Bezirkskrankenhaus (BKH) Straubing sind bisher besonders behandlungs- und sicherungsbedürftige Patienten aus ganz Bayern untergebracht. Ministerin Schreyer: „Wir wollen die Bezirkskliniken so aufstellen, dass diese Patienten in jeder bayerischen Forensik untergebracht werden können und die therapeutisch sinnvollen Lockerungen im Heimatbezirk möglich sind. Damit berücksichtigen wir auch die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung in Straubing.“ Patienten, die zur Lockerung anstehen, sollen nach Möglichkeit zunächst noch in andere Bezirkskliniken verlegt, künftig in Straubing nur noch Patienten aus Niederbayern untergebracht und gelockert werden.

Das Zukunftsmodell soll auch im Straubinger Stadtrat erläutert werden. Die Neukonzipierung wird vom Bezirk Niederbayern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Maßregelvollzug entwickelt. Bis zum Herbst soll eine Arbeitsgruppe erste Ergebnisse vorlegen.

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