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In schulische Ganztagsangebote kommt Musik

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Kultusministerium und Musikrat unterzeichnen Rahmenvereinbarung zu Ganztagsangeboten

Die kulturelle Bildung an Schulen zu stärken, ist das Ziel einer Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Musikrat und dem Kultusministerium. Kultusminister Christian Piwarz und der Präsident des Sächsischen Musikrates e. V., Prof. Milko Kersten, unterzeichneten heute eine Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage Ganztagsagebote im Bereich der Musik in qualitativer und quantitativer Hinsicht ausgebaut werden sollen. „Bildung und Kultur spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung unserer Gesellschaft. Umso erfreulicher ist es, dass wir in dem Sächsischen Musikrat einen kompetenten Partner für unsere Schulen gewinnen konnten. Schulen und Mitglieder des Musikrates können so ihre Zusammenarbeit langfristig planen und für Kinder und Jugendliche ein qualifiziertes musikpädagogisches Bildungsangebot bereitstellen.“

Der Sächsische Musikrat (SMR) hat sich zur Aufgabe gemacht die Musiktradition in Sachsen zu pflegen, sowie das zeitgenössische Musikschaffen zu unterstützen. Als größtem kulturellem Dachverband in Sachsen gehören dem SMR derzeitig 49 Landesverbände und Institutionen an.
Für den SMR ist klar „ Der Ort mit der größten Reichweite in der musikalischen Bildung ist der Musikunterricht an den allgemein bildenden Schulen. Nur hier können und müssen alle Schülerinnen und Schüler erreicht werden, unabhängig von den sozialen Kontexten oder dem Bildungsstand und den finanziellen Ressourcen der Eltern“, so Prof. Milko Kersten.

Die gemeinsam von SMR und Kultusministerium erarbeitete Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für den Ausbau von konkreten Kooperationsprojekten und musikpädagogischen Ganztagsangeboten mit den im SMR organisierten Mitgliedern. So soll durch qualifizierte Musikpädagogen, ausgebildete Künstler sowie Musiker die kulturelle Bildung im Rahmen von Ganztagsangeboten gestärkt werden. Die Kooperationsprojekte finden auf Basis der pädagogischen Ganztagskonzeption der jeweiligen Schule statt und stehen in Verantwortung der Schulleitung. Zur Qualitätskontrolle der Angebote sollen gemeinsam Methoden der Evaluation erprobt werden.

Im Schuljahr 2019/2020 unterbreiten fast 90 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in Sachsen Ganztagsangebote. Sie sind als unterrichtsergänzende Angebote wichtige Bestandteile der Bildungs- und Fördermaßnahmen vor Ort. An neun von zehn Schulen mit Ganztagsangeboten gehört der musisch-künstlerische Bereich zur Angebotspalette.
Ein professioneller schulischer Musikunterricht mit vielfältigen Handlungsformen wie Singen, Instrumentalspiel, Bewegen, Tanzen, Hören, Improvisieren, Diskutieren und Reflektieren ist essentieller Teil der Allgemeinbildung und damit unverzichtbar. Er kann Kinder und Jugendliche auf einen vielfältigen und lebenslangen Umgang mit Musik vorbereiten und wichtige Grundlagen für die Partizipation an musikalischen Praxen legen. Der Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten basiert auf diesen Tatsachen, kann als zusätzliches Angebot begriffen werden und soll Leistungsorientierung und Chancengerechtigkeit befördern. Ganztagsangebote können den bestehenden Anteil des Musikunterrichts in der Schule mit ihrer Rhythmisierung, für die der Wechsel von Kernfächern und Zusatzangeboten, von Grundlagenunterricht und Spezialisierungen typisch ist, verstärken. Sie sind aber nur sinnvoll, wenn eine Rückkopplung zum regulären Unterricht geschieht, wenn dessen Inhalte aufgegriffen und vertieft werden, umgekehrt Impulse aus den GTA auch Eingang in den Schulunterricht finden. Gemeinsame Weiterbildungen, überhaupt die Schaffung von Plattformen der Begegnung der pädagogisch Handelnden, müssen gefunden werden.
In diesem Sinne sieht der Sächsische Musikrat mit großer Dankbarkeit, dass mit der vorliegenden Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen nach langem Ringen ein wichtiger Schritt getan wurde.

Beide Partner tragen von nun an Verantwortung, das Qualitätsmanagement der Angebote anzugehen und die im GTA-Bereich Tätigen ausreichend zu qualifizieren und leistungsgerecht zu entlohnen. Letzteres auch, um die in der Rahmenvereinbarung geforderte Qualität und Kontinuität der Angebote zu erreichen.

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