Start Politik Planfeststellungsbeschluss für A 14-Abschnitt bis Stendal liegt vor (ST)

Planfeststellungsbeschluss für A 14-Abschnitt bis Stendal liegt vor (ST)

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Mit dem Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt der A 14-Nordverlängerung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Trasse von Lüderitz bis Stendal (VKE – Verkehrseinheit 1.5) vor. „Nun kann es weiter kontinuierlich vorangehen, mit dem Bau der wichtigen Nord-Süd-Verbindung durch die Altmark“, erklärte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Schernikau (Landkreis Stendal), wo ihm der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes, Dr. Steffen Eichner, den Beschluss übergab. „Die Planer haben erneut hervorragende Arbeit geleistet“ sagte Webel. Wenn niemand Klage gegen den knapp 800 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss*) einreiche, sei das Baurecht unanfechtbar. „Dann könnten wir mit einem Schlag mehr als 31 Autobahnkilometer bauen“, betonte der Minister, da für den nördlich anschließenden Abschnitt bis Osterburg (VKE 2.1) bereits bestandskräftiges Baurecht bestehe.

Nach Auskunft von Eichner wird der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang – in der Zeit vom 03. bis 16.09.2019 – in Stendal, Tangerhütte und Bismark öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der knapp 13 Kilometer langen VKE zwischen den künftigen A 14-Anschlussstellen (AS) Lüderitz und Stendal-Mitte (VKE 1.5) betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte der Vizechef der Planfeststellungsbehörde. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte Eichner hinzu.

„Mit dem Bau der Ortsumfahrung Schernikau im Zuge der Landesstraße (L) 15 schaffen wir schon jetzt die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Verkehrsanbindung des nachgeordneten Straßennetzes“, sagte der Verkehrsminister bei seinem Arbeitsbesuch an der Neubaustrecke. „Die Trasse ist künftig wichtiger Autobahnzubringer, ohne dass Schernikau zusätzlich mit Lärm und Abgasen belastet wird“, betonte Webel. Die Verkehrsfreigabe sei bereits in knapp fünf Wochen geplant.

 

Weitere Informationen:

A 14

Mit dem Bau der rund gut 18 Kilometer langen VKE 2.1 (bestandskräftiges Baurecht seit 15.05.2018) kann erst dann begonnen werden, wenn auch für den südlich direkt anschließenden Streckenabschnitt (VKE 1.5), für den mit dem heutigen Tage der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, unanfechtbares Baurecht besteht. Beide Abschnitte müssen baulich miteinander verknüpft werden, da die VKE 2.1 für sich allein betrachtet, keine verkehrliche Wirkung erzielen würde.

Ortsumfahrung Schernikau

Mitte März dieses Jahres haben die Arbeiten für den Neubau der Ortsumfahrung (OU) Schernikau (Landkreis Stendal) im Zuge der Landesstraße (L) 15 (n) begonnen.

Das Land investiert mehr als 3,2 Millionen Euro in den Bau der gut einen Kilometer langen und exakt siebeneinhalb Meter breiten OU.

Die neue Trasse verläuft südlich der Ortslage Schernikau. Der Ort selbst, also die Kreisstraße (K) 1048 in Richtung Belkau, wird über einen Knotenpunkt an die OU angeschlossen.

Parallel zur neuen OU wird ein Rad- und Wirtschaftsweg gebaut. Der Wirtschaftsweg kann künftig auch von Radfahrern genutzt werden.

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