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Land fördert Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt (SH)

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Das Arbeitsministerium legt heute (26. August) ein neues Förderprogramm zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten auf. Ziel ist die Initiierung von Projekten, die die individuelle Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Geflüchteten stärken. Gefragt sind insbesondere Maßnahmen, die neue Wege der Integration in den Arbeitsmarkt gehen. Das können niedrigschwellige Trainings berufsbezogener Sprachkenntnisse, Coaching geflüchteter Frauen mit kleinen Kindern, praktische Vorbereitung auf eine Ausbildung oder auch eine berufsbegleitende Förderung direkt im Betrieb sein.

Es gibt viele motivierte Geflüchtete, die bereits ihren Weg in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Ausbildung geschafft haben. Und es gibt viele unterschiedliche Ansätze, diese Menschen und die Unternehmen so zu unterstützen, dass sie auch erfolgreich im Unternehmen verbleiben„, sagte Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz. „Aber auch wer noch nicht soweit ist, soll bestärkt werden, sich beruflich zu orientieren und zu entwickeln. Wir haben das Arbeitsmarktprogramm daher flexibel angelegt, um vor Ort bedarfsgerechte Projekte zu unterstützen„, erläuterte er das Förderengagement seines Hauses. Sprachkenntnisse und berufliche Teilhabe seien nach wie vor der wichtigste Baustein für gesellschaftliche Integration.

Die Projekte sollen Anfang 2020 beginnen. Interessierte Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger können sich bis zum 25. Oktober 2019 bewerben und ihre Anträge einreichen. Die Antragsformulare können ab sofort unter folgender Email-Adresse angefordert werden: AmiFlue.Foerderung@wimi.landsh.de

Wie Buchholz weiter sagte, könnten die Absolventinnen und Absolventen der künftigen Projekte einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten: „Auch aus diesem Grunde lassen wir nicht locker und erproben immer wieder neue Wege der Arbeitsmarktintegration.“ Um dabei insbesondere auch jungen Müttern die Teilnahme zu erleichtern, seien von den Trägern Angebote mit gekoppelter Kinderbeaufsichtigung ausdrücklich erwünscht und auch förderfähig.

Die Förderrichtlinie erscheint heute im Amtsblatt Schleswig-Holstein und ist auch hier zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/arbeit

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