Gesundheitsminister Heiner Garg hatte sich auf Bundesebene wiederholt für die Entlastung von pflegenden Angehörigen eingesetzt, u.a. durch verschiedene Bundesratsinitiativen. Heute (29.8.) betonte der Minister dazu im schleswig-holsteinischen Landtag:
„Die Sicherung der Gesundheits- und Pflegeversorgung ist ein zentrales Handlungsfeld dieser Landesregierung. Wir wollen eine bedarfsgerechte menschenwürdige pflegerische Versorgung für alle Menschen in allen Landesteilen jetzt und in Zukunft sicherstellen. Große Entwicklungslinien wie der demographische Wandel und auch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bedingen einen steigenden Finanzbedarf in der Pflege. Deshalb machen wir uns seit dem Regierungsantritt für eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung stark. Klar ist: Pflege kostet Geld – Gute Pflege kostet mehr Geld. Sie muss nachhaltig und sozialverträglich finanziert werden. Die Finanzierung der Pflege ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich danke daher den Koalitionsfraktionen für ihren Antrag, der nochmal ganz klar aufzeigt, wo die aktuellen Herausforderungen liegen.
Diese Landesregierung packt diese Herausforderungen an. Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf. Oftmals können die Kosten einer Heimunterbringung nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt werden, da diese bekanntlich keine Vollkaskoversicherung ist. So werden schnell Einkommen und Vermögen der engsten Familienmitglieder geprüft und gegebenenfalls herangezogen. Können diese nicht für die Pflegekosten aufkommen, so muss beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Das muss sich ändern. Wir haben daher zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht. Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt. Eine solche Regelung würde auch den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Häufig ist es für die Behörden sehr aufwändig und streitbehaftet, die finanziellen Verhältnisse der Kinder zu prüfen. Erfreulicherweise hat das Bundesarbeitsministerium nun endlich einen ersten Entwurf zur Entlastung unterhaltspflichtiger Kinder erarbeitet.
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes – auf den wir lange warten mussten – hat natürlich dazu geführt, dass mehr Menschen Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung haben und dass auch gegebenenfalls Leistungsverbesserungen etwa für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung eingetreten sind. Das war auch die Absicht des Gesetzgebers. Das führt allerdings im derzeit geltenden Finanzierungssystem dazu, dass die Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen immer weiter steigen. Der steigende Finanzbedarf darf nicht einseitig durch Mehrbelastungen der pflegebedürftigen Menschen oder der Beitragszahler finanziert werden.
Ich habe mich daher schon im vergangenen Jahr auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Münster für die Einführung eines Bundeszuschusses aus Steuermitteln stark gemacht. Es ist gut, dass meine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern das auch so sehen. Nahezu einstimmig haben wir auf der ASMK im vergangenen Jahr beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, einen Zuschuss aus Bundesmitteln an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung einzuführen. Der Bund ist hier am Zug und sollte die Initiative ergreifen. Im Bundesrat hat sich die Landesregierung gemeinsam mit weiteren Ländern dafür eingesetzt, die Pflegeversicherung zu einer echten Teilkaskoversicherung weiterzuentwickeln. Danach soll das Leistungssystem so geändert werden, dass der Eigenanteil der Pflegebedürftigen gesetzlich per Obergrenze festgelegt wird und die Pflegeversicherung alle darüberhinausgehenden Pflegekosten trägt.
Im Bundesrat hat sich die Landesregierung gemeinsam mit weiteren Ländern zudem dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen soll zur grundlegenden Reform der Finanzierungsgrundlagen und zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Patientinnen und Patienten, die eine medizinische Behandlungspflege erhalten, müssen gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine stationäre Einrichtung der Altenpflege oder ein Krankenhaus oder eine ambulante Versorgung handelt. Diese Landesregierung hat sich daher im Bundesrat dafür stark gemacht, dass die Krankenversicherung solche Leistungen zukünftig übernimmt. Medizinische Leistungen müssen von der Krankenversicherung bezahlt werden – und nicht von der Pflegeversicherung.
In Schleswig-Holstein unternehmen wir erhebliche finanzielle Anstrengungen, um pflegebedürftige Menschen von zusätzlichen Kosten zu entlasten. Das gilt auch für die Investitionskosten von Einrichtungen. Wir zahlen bewohnerbedingte Zuschüsse in Form von Pflegewohngeld. Das waren im vergangenen Jahr allein rund 14 Millionen Euro. Wir gehen also in Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel voran. Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein ist ein wichtiges Anliegen von mir und der gesamten Landesregierung und ich bin dankbar dafür, eine breite Unterstützung des Landtages zu bekommen. Vielen Dank.“