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Neue Filmförderrichtlinie in Hessen

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Mehr Fördermöglichkeiten, Einhaltung sozialer Mindeststandards, Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, weniger Bürokratie.

Die überarbeitete hessische Filmförderrichtlinie vereinfacht die Verfahren, berücksichtigt moderne Formen der Filmkunst und legt einen Fokus auf Nachwuchsförderung sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Die Filmförderrichtlinie regelt, unter welchen Bedingungen Filmschaffende finanzielle Unterstützung beispielsweise für das Schreiben von Drehbüchern, die Produktion von Kinofilmen oder für Filmfestivals bekommen können.

Aktuelle Herausforderungen stärker berücksichtigen

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn: „Ich bin sehr froh, dass es uns mit der neuen Filmförderrichtlinie gelungen ist, aktuelle Herausforderungen der Branche wie den fehlenden Nachwuchs und den Investitionsstau in den Kinos stärker zu berücksichtigen. Zugleich war es uns wichtig, die Rahmenbedingungen anzupassen, sodass soziale Mindeststandards und Nachhaltigkeitsaspekte eine Rolle spielen und gleichzeitig der bürokratische Aufwand sinkt. Die Einkommenssituation von Künstlerinnen und Künstlern ist oft problematisch, viel ehrenamtliches Engagement ist im Spiel – dem wollen wir Rechnung tragen.“

Schwerpunkt auf Nachwuchsförderung

Die neue Richtlinie setzt einen Schwerpunkt auf die Nachwuchsförderung. Zusätzlich wurde die Förderung für Serien und für innovative audiovisuelle Inhalte aufgenommen, zum Beispiel 360°-Filme, Medieninstallationen, Web-Applikationen und Virtual Reality. Diese Projekte können nun im Einzelfall mit bis zu 40.000 Euro gefördert werden. In die Richtlinie aufgenommen und damit verstetigt wurden auch die Rahmenbedingungen der seit 2018 eingeführten Kinoinvestitionsförderung. Hier sind im Einzelfall Förderungen von bis zu 150.000 Euro möglich. In einigen Bereichen wurden die Förderhöchstsummen angehoben: bei der Debüt- und Zweitfilmförderung von 150.000 auf 400.000 Euro, der Verleihförderung von 25.000 auf 40.000 Euro und der Filmfestivalförderung von 150.000 auf 200.000 Euro.

Soziale Mindeststandards und Tariflöhne

Wer eine Förderung beantragt, muss künftig grundsätzlich die Einhaltung von sozialen Mindeststandards und Tariflöhnen gewährleisten. Wer besonders umweltschonend und klimafreundlich arbeitet, kann dies im Antrag darlegen, und die Jury kann es künftig bei der Entscheidung berücksichtigen.

Weniger Bürokratie

Zu weniger Bürokratie bei den Antragstellern trägt unter anderem die weitere Angleichung der Förderbedingungen an die der anderen Bundesländer und des Bundes bei, weil Filmproduktionen oft durch mehrere Länderförderer finanziert werden. Und wer bereits hessische Filmfördermittel erhalten und deren Verwendung ohne Beanstandungen nachgewiesen hat, muss keine Belege mehr vorlegen. Einnahmen und Ausgaben des Projektes werden nur stichprobenartig geprüft wird.

Hintergrund zur Filmförderung in Hessen

Für die Filmförderung in Hessen ist die HessenFilm und Medien GmbH zuständig. Im Land stehen rund 11,5 Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung. Den Hauptanteil von rund 10,5 Millionen Euro trägt die Landesregierung. Weitere Mittelgeber sind der Hessische Rundfunk und das Zweite Deutsche Fernsehen.

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