Start Politik Landtag beschließt Änderung des Kommunalabgabengesetzes (ST)

Landtag beschließt Änderung des Kommunalabgabengesetzes (ST)

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In Sachsen-Anhalt haben künftig mehr Städte und Gemeinden Gelegenheit, eine Tourismusabgabe einzuführen. Grundlage dafür ist die heute vom Landtag beschlossene Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Dadurch können neben den bereits staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten nun auch alle anderen Gemeinden, die in touristische Infrastruktur, Einrichtungen, Angebote oder Vermarktung investieren, einen „Gästebeitrag“ erheben. Dieser muss – anders als etwa eine Bettensteuer – zweckgebunden für weitere touristische Investitionen genutzt werden. Bisher konnten nur die landesweit 43 Kur- und Erholungsorte ihre Tourismusausgaben über die Kurtaxe refinanzieren.

Dazu sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Tourismus ist in Sachsen-Anhalt ein relevanter Wirtschaftsfaktor und er wird immer wichtiger. Kurze Städtereisen liegen im Trend, viele Gemeinden haben entsprechend in ihr touristisches Angebot investiert und wollen dies auch künftig tun. Durch die auch vom Wirtschaftsministerium angeregte Gesetzesänderung können sie künftig diejenigen Gäste und Reisenden, denen diese Investitionen zugutekommen, am finanziellen Aufwand beteiligen. Das ist eine faire Lösung.“

Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, können Kur- und Erholungsorte, die bereits jetzt eine Kurtaxe erheben, diesen Begriff auch künftig beibehalten – dadurch müssen Satzungen und Erhebungsunterlagen nicht geändert werden. Alle anderen Kommunen können entscheiden, ob sie den „Gästebeitrag“ nach § 9 KAG einführen wollen.

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