Mehr als 600 Zuwanderer sind im vergangenen Jahr in Thüringen eingebürgert worden. Jeder sechste von ihnen lebt in Erfurt, wo Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Georg Maier, heute (6. September 2019) über 100 Neubürgerinnen und Neubürger zum 8. Einbürgerungsfest im ComCenter begrüßte. „Diese Feier ist ein Zeichen gelungener Integration“, eröffnete Maier seine Festrede. „Die Annahme der Staatsangehörigkeit eines Landes, in dem man lebt und bleiben möchte, aber in dem man selbst oder zumindest die Eltern nicht geboren wurden, ist eine bedeutsame Entscheidung im Leben eines jeden Menschen. Sie sind nicht nur Deutscher und Thüringer geworden, sie sind jetzt auch Weimarer, Georgenthaler, Neustädter, Bad Lobensteiner, Sonneberger Jenaer oder Gothaer“, betonte der Innenminister und dankte den Eingebürgerten für ihre Entscheidung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und beglückwünschte sie zu diesem wichtigen Schritt.
Minister Maier würdigte die Integration in Thüringen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und rief die Neubürgerinnen und Neubürger dazu auf, sich in Vereinen, Freiwilligen Feuerwehren, kirchlichen Gruppen, Gesangs-, Tanz- und sonstigen Vereinen zu engagieren. „Bereichern Sie unser Leben! Machen Sie es bunter!“, so Maier. „Ihre Biografie, Ihr Engagement, Ihr Fleiß und Intelligenz sind der positive Gegenwurf zu einer abgeschotteten Gesellschaft, wie sie sich manche politischen Kräfte in unserem Land wünschen“, erklärte der Innenminister.
Die geladenen Neubürgerinnen und Neubürger wurden im Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 eingebürgert und kamen schon vor vielen Jahren aus Ländern wie Aserbaidschan, Thailand, Kuba, der Ukraine, Rumänien, Marokko, Vietnam, Syrien oder der Türkei nach Deutschland. Im Jahr 2018 wurden 640 (2017 – 701; 2016 – 601; 2015 – 549; 2014 – 513) Zuwanderer (Europa – 295; Asien – 250; Afrika – 50; Amerika – 40) eingebürgert. Hauptherkunftsländer waren 2018 Vietnam (60), Rumänien (45), Syrien (30) und Russland (30). Die meisten Einbürgerungen finden in der Altersgruppe zwischen 30 und 40 Jahren statt. Die Zuwanderer haben ihren Wohnsitz unter anderem in den Städten Erfurt (100), Jena (80), Weimar (55) bzw. den Landkreisen Nordhausen, Gotha und dem Wartburgkreis (je 30).
Neben Vertretern des Thüringer Volkshochschulverbandes, die mit Sprach- und Einbürgerungskursen entscheidend zur Integration beitragen, folgten auch Vertreter der Einbürgerungsbehörden der Einladung des Ministers. Stellvertretend für die Neubürger ließ der gebürtige Brite Malcolm Walters die Gäste an seinen persönlichen Erfahrungen teilhaben. Für die musikalische Umrahmung des Festes sorgte der Chor der MusicArtSchool Erfurt unter der Leitung von Giordano Bruno do Nascimento und ein Streichquartett der Musikhochschule „Franz Liszt“ Weimar.
Einbürgerungen in Thüringen:
Für eine Einbürgerung müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen erfüllt sein, dazu zählen:
– Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt von acht Jahren (bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs kann diese Frist auf sieben Jahre, bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen wie besonders herausragende Sprachkenntnisse, kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden),
– Vorliegen eines für die Einbürgerung gesetzlich vorgegebenen Aufenthaltstitels,
– Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland durch Einbürgerungsbewerber und er darf keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen,
– Bestreiten des Lebensunterhaltes für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen,
– Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (betrifft nicht EU-Bürger und Staaten, die keine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit zulassen),
– keine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat, sowie
– ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag, zuständig für das Einbürgerungsverfahren ist die Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort des ausländischen Staatsangehörigen (Landkreise und kreisfreie Städte).