Start Allgemeines Freilebende Katzen können wieder beim Tierarzt kastriert werden (SH)

Freilebende Katzen können wieder beim Tierarzt kastriert werden (SH)

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Das Land unterstützt auch in diesem Jahr wieder die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen: Ab dem 19. Oktober 2019 können herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds, der im Rahmen des Vorgehens gegen das Katzenelend ins Leben gerufen wurde, abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine und andere Überbringer.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die erforderlichen Dokumente und eine Liste der teilnehmenden Gemeinden sind online unter folgendem Link abrufbar: www.schleswig-holstein.de/gegenkatzenelend

Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch eine Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierärztin bzw. des durchführenden Tierarztes, die Restkosten von 59 Euro bzw. 115 Euro – je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt – werden über den Fonds finanziert. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 17. November 2019 geplant. Sollten die finanziellen Mittel im Fonds allerdings früher als geplant ausgeschöpft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat im Haushalt 2019 einen Betrag von 90.000 Euro für die Kastration der freilebenden Katzen bereitgestellt, der Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes hat 10.000 Euro in den Fonds eingespeist. Die aufgeführten sich beteiligenden Gemeinden übernehmen 50 Prozent der Kosten, der in ihrer Gemeinde vorgenommenen Kastrationen. Zudem können sich auch Privatpersonen finanziell einbringen.

Private Halterinnen und Halter von Katzen werden außerdem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung zur Kastration zu bringen.

Von Herbst 2014 bis einschließlich Frühjahr 2019 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen des Projektes gegen Katzenelend bereits in sieben Aktionen rund 15.000 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu gut 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater. Das Pilotprojekt war durch Zusammenwirken von Kommunen (vertreten durch die Kommunalen Landesverbände), Land, Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft und Landesjagdverband erst möglich geworden.

Hintergrund:

Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundene Katzen steigt stetig. Die Katzen werden ab einem Alter von sechs Monaten geschlechtsreif und eine nicht kastrierte Katze kann innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen erzeugen. Im Hinblick auf diese rasante Vermehrung entstehen schnell große Katzenpopulationen, die wiederum die Populationen von Wildvögeln und anderen Kleintieren beeinflussen. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere nicht immer fündig, ein Teil ist daher krank oder verletzt. Zudem wird der Nachwuchs der freilebenden Katzen oft  krank geboren und leidet unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.

Weitere Informationen und die Liste der teilnehmenden Gemeinden finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/gegenkatzenelend

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