Start Politik Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für bessere Arbeitsbedingungen für Paketbotinnen und -boten (NI)

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für bessere Arbeitsbedingungen für Paketbotinnen und -boten (NI)

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Ministerpräsident Stephan Weil: „Nachunternehmerhaftung und schärfere Kontrollen sollen Ausbeutung und das Umgehen von Steuer- und Sozialversicherungspflichten verhindern.“

Sozialministerin Carola Reimann: „Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen müssen endlich gestoppt werden“

Der Einsatz der Niedersächsischen Landesregierung für eine bessere soziale Absicherung von Paketboten hat sich gelohnt – das Bundeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Nachunternehmerhaftung beschlossen. Ministerpräsident Stephan Weil zeigt sich zufrieden: „Eine Nachunternehmerhaftung und schärfere Kontrollen im Bereich der Paketzustellungsdienste sollen Ausbeutung und das Umgehen von Steuer- und Sozialversicherungspflichten verhindern. Es wäre gut, wenn das Gesetz noch vor Weihnachten beschlossen werden könnte.“

„Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen müssen endlich gestoppt werden. Deshalb haben wir die Bundesrats-Initiative gestartet“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann: „Es ist sehr erfreulich, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Gesetzentwurf zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte von Paketbotinnen und -boten in der Bundesregierung durchsetzen konnte.“

Niedersachsens Sozialministerin hofft nun auf eine schnelle Verabschiedung durch den Bundestag: „Es darf bei uns keine Arbeitnehmerinnen zweiter Klasse geben, wir treten Sozialdumping entgegen.“ Mit der Nachunternehmerhaftung sollen große Paketdienste verpflichtet werden, Sozialabgaben für ihre Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese nicht korrekt abgeführt wurden. Dies folgt den Regelungen in der Fleischindustrie, in der Niedersachsen mit der Einführung einer Nachunternehmerhaftung bereits gute Erfahrungen gemacht hat. Große Konzerne müssten sich zukünftig auch dann um die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten kümmern, wenn sie die Leistung an Subunternehmer ausgelagert haben.

Parallel zur Einführung der Nachunternehmerhaftung setzt sich Dr. Carola Reimann weiter dafür ein, dass auch die Arbeitszeit der Paketbotinnen und -boten in Zukunft genauer erfasst wird. Dadurch, dass nicht alle Leistungen als Arbeitszeit erfasst werden, wird der Stundenlohn dieser Beschäftigten gedrückt. Die Ausweitung der Dokumentationspflichten ist in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf nicht enthalten. Niedersachsen und andere Länder wollen sich im Rahmen der Bundesratsbefassung für deren Aufnahme in das Gesetz einsetzen.

„Der Pakethandel boomt, das führt für die Paketbotinnen und –boten nicht nur zu mehr Arbeit, sondern auch zu vielfach unzumutbaren Arbeitsbedingungen – das muss ein Ende haben“, erläutert Sozialministerin Carola Reimann. Mit dem boomenden Online-Handel steige die Zahl der Paketsendungen rapide: Im Jahr 2017 habe die Zahl bei 3,35 Milliarden Sendungen gelegen, einem Plus von 6,1 Prozent zum Vorjahr. Bis zum Jahr 2022 erwarte man ein rasantes Wachstum von einer weiteren Milliarde, so Dr. Carola Reimann: „Unser Ziel ist es, dass diese Pakete unter guten Arbeitsbedingungen an die Kundinnen und Kunden gebracht werden. Dem sind wir mit dem heutigen Tag einen großen Schritt näher gekommen; es gilt das Prinzip ‚Wer Arbeit auslagert, bleibt dafür auch verantwortlich‘.“

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