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Es ist Zeit, das Thema Arbeitszeit anzugehen – im Sinne der Familien und der Unternehmen! (BY)

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Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer hat heute im Bundesrat die Initiative Bayerns zur Flexibilisierung der Arbeitszeit vorgestellt. Die Spielräume, die die EU-Arbeitszeitrichtlinie gibt, sollen stärker genutzt werden. „Wir brauchen zukunftsfähige Regelungen, die es den Beschäftigten ermöglichen, Familie und Beruf besser miteinander in Einklang zu bringen und der Wirtschaft die notwendige Flexibilität einräumen. Deshalb ist es an der Zeit, das Thema jetzt anzugehen.“

Die Ministerin hat sich im Vorfeld ein umfassendes Bild gemacht und mit Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Arbeitswissenschaft Gespräche geführt. „Unsere Initiative ist ein verantwortungsvoller und ausgewogener Kompromiss, bei dem der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade nicht auf der Strecke bleibt. Mir ist wichtig, dass wir passgenaue Rahmenbedingungen für familienfreundliche Arbeitszeiten schaffen – und zwar nicht auf Kosten der Gesundheit. Es muss möglich sein, den digitalen Fortschritt im Sinne der Familien zu nutzen. Das geht, wenn wir die Spielräume der EU-Arbeitszeitrichtlinie stärker in Anspruch nehmen“, so die Ministerin und weiter: „Mir ist sehr wohl bewusst, dass es Beschäftigte gibt, die sich nicht auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen können. Deshalb müssen die Schutzvorschriften individuell sein und zielgenau da ankommen, wo sie benötigt werden. Das könnte beispielsweise durch unterschiedliche Flexibilität je nach Schutzbedürftigkeit erreicht werden.“

Die Bundesratsinitiative Bayerns sieht unter anderem vor, dass die starren Grenzen der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden gelockert und die Verkürzung von Ruhezeiten ermöglicht werden, ohne dass dabei der Gesundheitsschutz beeinträchtigt wird. Deshalb muss dafür stets ein zeitnaher und adäquater Ausgleich vorgesehen werden. Daneben fordert die Bundesratsinitiative den Bundesgesetzgeber dazu auf, die EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeitdokumentation auf ihren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu überprüfen und gegebenenfalls in einer möglichst unbürokratischen Weise umzusetzen.

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