Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, für die beiden Gebiete Böttgerstraßenviertel im Bezirk Mitte und Langhansstraße im Bezirk Pankow eine Vorkaufsrechtsverordnung nach dem Baugesetzbuch erlassen. Damit wurden die Voraussetzungen für die Ausübung von Vorkaufsrechten in diesen Untersuchungsgebieten geschaffen.
Bereits im Juni hatte der Senat den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen für diese beiden Gebiete beschlossen. Im Rahmen der Untersuchungen wird geprüft, ob das städtebauliche Sanierungsrecht zum Einsatz kommen soll. Neben der Bestandsaufnahme in den Untersuchungsgebieten werden auch städtebauliche Zielstellungen zur Gebietserneuerung in den Blick genommen.
Senatorin Lompscher: „Wir wollen, dass die künftigen Ziele der Stadtentwicklung in den beiden Untersuchungsgebieten Böttgerstraße und Langhansstraße optimal umgesetzt werden. Daher haben wir flankierend für diese Gebiete eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen. Diese ermöglicht es dem Land Berlin, Flächen zu erwerben, sollte deren Verkauf durch die Eigentümer einer notwendigen Gebietserneuerung entgegenstehen. So können wir bereits jetzt und noch vor dem möglichen Einsatz des städtebaulichen Sanierungsrechts steuernd auf die Gebietsentwicklungen einwirken.“