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Gut ausgestattete Sozialgerichtsbarkeit ist eine Stütze des rechtlichen wie sozialen Friedens in unserer Gesellschaft (SH)

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Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat sich für eine gut ausgebildete, gut ausgestattete und gut funktionierende Sozialgerichtsbarkeit ausgesprochen. Diese diene auch dem rechtlichen und sozialen Frieden, erklärte sie heute (27. September) auf der Mitgliederversammlung des Bundes Deutscher Sozialrichter im Sozialgericht Kiel. In ihrer Rede ging sie auf zwei aktuelle Themen der Sozialgerichtsbarkeit näher ein: „Da ist zum einen der Gesetzentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Gerade vor einer Woche hat sich der Bundesrat damit befasst: Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, dass Opfer einer Gewalttat Leistungen schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Eine wesentliche Neuerung des Entwurfs sollte es auch sein, die bisherige Trennung der Rechtsbereiche „Kriegsopferversorgung“ und „Kriegsopferfürsorge“ aufzuheben und Streitigkeiten einheitlich der Sozialgerichtsbarkeit zuzuweisen. Dafür hatte sich auch Schleswig-Holstein im Bundesrat ausgesprochen.“

Ein weiteres, aktuell wichtiges Thema in der Sozialgerichtsbarkeit ist die Nachwuchsgewinnung. Als diesjährige Vorsitzende der Justizministerkonferenz darf ich Ihnen versichern, dass sich auch alle meine Amtskolleginnen und -kollegen der praktischen Bedeutung des Sozialrechts bewusst sind“, erklärte Sütterlin-Waack. „Es gilt sicherzustellen, dass wir weiterhin qualifizierten Nachwuchs für die Sozialgerichtsbarkeit gewinnen können. Vor diesem Hintergrund haben wir unseren für die juristische Ausbildung zuständigen Ausschuss beauftragt, die Frage der Stärkung des Sozialrechts in der juristischen Ausbildung zu diskutieren.“

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