Start Allgemeines Oberlandesgericht Hamm: ʺAbgasskandalʺ im März & April

Oberlandesgericht Hamm: ʺAbgasskandalʺ im März & April

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OLG Hamm verhandelt im März und April 2019 31 Rechtsstreitigkeiten vom sog. ʺAbgasskandalʺ betroffener Fahrzeuginhaber

01.03.2019

In den Monaten März und April 2019 verhandeln der 13. Zivilsenat (18 Verfahren), 17. Zivilsenat (3 Verfahren), 28. Zivilsenat (3 Verfahren), 30. Zivilsenat (3 Verfahren) und 34. Zivilsenat (4 Verfahren) des Oberlandesgerichts Hamm insgesamt 31 Rechtsstreitigkeiten vom sog. ʺAbgasskandalʺ betroffener Kunden des Volkswagen- sowie in einem Fall des Daimlerkonzerns. Dabei handelt es sich um folgende Fälle:

5. März 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 27/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Ascheberg verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 30.065,90 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen am 11.08.2010 erworbenen Skoda Superb gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 12.03.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 02 O 221/17 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

5. März 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 44/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Schlangen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 37.629,00 Euro für seinen im April 2012 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 03.05.2018 hat das Landgericht Detmold die Klage abgewiesen (Az. 04 O 218/17 LG Detmold). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

6. März 2019, 9:30 Uhr, Saal B-407: Mündliche Verhandlung des 30. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 30 U 193/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Bochum verlangt vom beklagten Autohändler aus Hattingen insbesondere die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs für seinen im Februar 2014 für 39.255,01 Euro erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 19.04.2018 hat das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen (Az. 8 O 238/17 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

6. März 2019, 11:30 Uhr, Saal B-407: Mündliche Verhandlung des 30. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 30 U 265/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Bottrop verlangt vom beklagten Autohändler aus Fürth sowie Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 41.500,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Dezember 2014 erworbenen Audi A 4 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 15.05.2018 hat das Landgericht Essen der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 19 O 192/17 LG Essen). Gegen dieses Urteil wenden sich die Beklagten mit ihren Berufungen. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

7. März 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 24/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Salzkotten verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 21.980,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Januar 2014 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 07.03.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 4 O 370/17 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

7. März 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 139/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Essen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 30.096,14 Euro für seinen im August 2011 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 09.07.2018 hat das Landgericht Essen der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 5 O 4/18 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

11. März 2019, 9:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 139/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Bochum verlangt vom beklagten Autohändler aus Bochum insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 22.899,99 Euro für seinen im Herbst 2016 erworbenen Audi Q 3 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit auf die mündliche Verhandlung vom 30.05.2018 ergangenem Urteil hat das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen (Az. 4 O 345/17 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

12. März 2019, 9:30 Uhr, Saal B-301: Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 28 U 85/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Köln verlangt vom beklagten Autohändler aus Wetter insbesondere die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs für ihren im Mai 2011 für 22.610,00 Euro erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 21.03.2018 hat das Landgericht Hagen die Klage abgewiesen (Az. 2 O 236/17 LG Hagen). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

12. März 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 125/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Mettingen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 25.900,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Mai 2014 erworbenen VW Touran gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 18.06.2018 hat das Landgericht Münster die Klage abgewiesen (Az. 010 O 188/17 LG Münster). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

14. März 2019, 14:30 Uhr, Saal B-208: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 155/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Minden verlangt vom beklagten Autohändler aus Düsseldorf insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 96.588,85 Euro für seinen im März 2016 erworbenen Porsche Cayenne gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 06.08.2018 hat das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen (Az. 8 O 443/17 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung.

19. März 2019, 10:00 Uhr, Saal B-201: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 91/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Bielefeld verlangt vom beklagten Autohändler aus Horn-Bad Meinberg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 16.899,00 Euro für seinen im Juni 2016 erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 09.05.2018 hat das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen (Az. 3 O 115/17 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

19. März 2019, 13:00 Uhr, Saal B-201: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 32/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Haltern am See verlangt vom beklagten Autohändler aus Recklinghausen insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 19.650,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im März 2015 erworbenen Audi A 4 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 10.01.2018 hat das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen (Az. 2 O 7/17 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

20. März 2019, 09:30 Uhr, Saal B-407: Mündliche Verhandlung des 30. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 30 U 392/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Lünen verlangt vom beklagten Autohändler aus Dortmund insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 26.779,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im September 2014 erworbenen VW Touran gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 20.07.2018 hat das Landgericht Dortmund die Klage abgewiesen (Az. 25 O 341/17 LG Dortmund). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

26. März 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 45/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Dorsten verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 17.250,00 Euro für ihren im November 2013 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 28.03.2018 hat das Landgericht Essen der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 12 O 111/17 LG Essen). Gegen dieses Urteil wenden sich beide Parteien mit ihren Berufungen. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

28. März 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 287/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Bochum verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 29.469,49 Euro für ihren im Februar 2015 erworbenen VW Golf Cabrio gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 06.09.2018 hat das Landgericht Bochum der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 8 O 245/17 LG Bochum). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

2. April 2019, 9:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 64/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Brilon verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 22.450,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren im August 2011 erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 24.04.2018 hat das Landgericht Arnsberg der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 2 O 391/17 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

2. April 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 51/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Salzkotten verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 14.875,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Oktober 2011 erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 18.04.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage stattgegeben (Az. 4 O 427/17 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

2. April 2019, 12:00 Uhr, Saal B-301: Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 28 U 101/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Versmold verlangt vom beklagten Autohändler aus Halle insbesondere die Erstattung eines Teils des Kaufpreises von 36.402,50 Euro für ihren im Juli 2013 erworbenen VW Tiguan, nachdem der beklagte Autohändler das Fahrzeug für etwa 18.000,00 Euro bereits zurückgekauft hatte.

Mit Urteil vom 24.04.2018 hat das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen (Az. 1 O 20/17 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

4. April 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 61/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Paderborn verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 35.100,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren im März 2013 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 03.05.2018 hat das Landgericht Detmold die Klage abgewiesen (Az. 04 O 300/17 LG Detmold). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

4. April 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 76/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Gütersloh verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 19.660,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren 2012 erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 16.05.2018 hat das Landgericht Bielefeld der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 3 O 47/18 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

4. April 2019, 13:30 Uhr, Saal B-208: Mündliche Verhandlung des 34. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 34 U 166/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Leopoldshöhe verlangt vom beklagten Vertreiber des Fahrzeugs aus Weiterstadt sowie Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 29.500,00 Euro für seinen im Februar 2012 erworbenen Skoda Superb gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 24.08.2018 hat das Landgericht Detmold die Klage abgewiesen (Az. 01 O 167/17 LG Detmold). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung.

9. April 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 208/18 OLG Hamm

Die Klägerin aus Gütersloh verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 31.350,00 Euro für ihren im Mai 2013 erworbenen VW Touran gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 24.08.2018 hat das Landgericht Bielefeld der Klage überwiegend stattgegeben (Az. 3 O 244/17 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wenden sich beide Parteien mit ihren Berufungen. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

11. April 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 98/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Hövelhof verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 26.770,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Dezember 2011 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 28.05.2018 hat das Landgericht Paderborn der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 3 O 11/18 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

16. April 2019, 10:00 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 49/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Hattingen verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 25.749,99 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Oktober 2014 erworbenen VW Caddy gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 23.03.2018 hat das Landgericht Essen der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Az. 20 O 60/17 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

16. April 2019, 11:30 Uhr, Saal B-307: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 114/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Marsberg verlangt vom beklagten Hersteller des Motors aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von etwa 27.000,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im September 2013 erworbenen Skoda Superb gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 08.06.2018 hat das Landgericht Arnsberg der Klage zum Teil stattgegeben (Az. 2 O 288/17 LG Arnsberg). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

18. April 2019, 11:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 96/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Paderborn verlangt vom beklagten Autohändler aus Warstein sowie Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 16.590,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Mai 2012 erworbenen VW Golf gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 27.04.2018 hat das Landgericht Paderborn die Klage abgewiesen (Az. 4 O 342/17 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

18. April 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 53/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Vlotho verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 15.500,00 Euro für seinen im Juli 2016 erworbenen VW Passat gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 06.04.2018 hat das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen (Az. 7 O 80/17 LG Bielefeld). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

18. April 2019, 13:00 Uhr, Saal B-105: Mündliche Verhandlung des 17. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 17 U 217/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Horn-Bad Meinberg verlangt vom beklagten Hersteller aus Stuttgart insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 20.500,00 Euro für seinen im März 2014 erworbenen Mercedes-Benz B 180 gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 14.09.2018 hat das Landgericht Detmold die Klage abgewiesen (Az. 01 O 28/18 LG Detmold). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

25. April 2019, 10:00 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 70/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Dorsten verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 14.400,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im September 2016 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 24.04.2018 hat das Landgericht Essen die Klage abgewiesen (Az. 12 O 174/17 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

25. April 2019, 11:30 Uhr, Saal B-007: Mündliche Verhandlung des 13. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 13 U 153/18 OLG Hamm

Der Klägerin aus Sprockhövel verlangt vom beklagten Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 19.850,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für ihren im Dezember 2015 erworbenen VW Caddy gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 11.07.2018 hat das Landgericht Essen die Klage abgewiesen (Az. 12 O 183/17 LG Essen). Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

25. April 2019, 12:00 Uhr, Saal B-301: Mündliche Verhandlung des 28. Zivilsenats in dem Rechtsstreit mit dem Az. 28 U 109/18 OLG Hamm

Der Kläger aus Paderborn verlangt vom beklagten Autohändler und Hersteller aus Wolfsburg insbesondere die Erstattung des Kaufpreises von 27.980,00 Euro unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für seinen im Juni 2014 erworbenen VW Tiguan gegen Übergabe dieses Fahrzeugs.

Mit Urteil vom 02.05.2018 hat das Landgericht Paderborn die Klage gegenüber dem Autohändler abgewiesen und gegenüber dem Hersteller stattgegeben (Az. 4 O 440/17 LG Paderborn). Gegen dieses Urteil wendet sich der beklagte Hersteller mit seiner Berufung. Zu dem Verhandlungstermin ist das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Hinweis der Pressestelle:

Wegen der Vielzahl der vorgenannten Verfahren werden Terminänderungen – insbesondere Terminaufhebungen – nicht mehr jeweils gesondert durch weitere Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Hamm mitgeteilt. Informationen zu den Sitzungsterminen werden weiterhin tagesaktuell auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm (https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.php externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) veröffentlicht.

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