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EU-Kommission bestätigt die angepassten Auflagen für den Herdenschutz

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Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Das Gespräch mit der EU-Kommission gibt Rückenwind in unserem Umgang mit Herdenschutz an den Deichen.“

Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat mit Umweltminister Olaf Lies aus Niedersachsen gestern (1. Oktober) in Brüssel Gespräche über den Umgang mit dem Wolf in Deichgebieten mit der EU-Kommission geführt. Für alle Beteiligten ist klar, dass die Deiche für den Herdenschutz eine besondere Situation darstellen. „Das Gespräch mit der EU-Kommission gibt Rückenwind in unserem Umgang mit Herdenschutz an den Deichen“, sagte Albrecht nach dem Termin: „An den Deichen kann nicht der gleiche Herdenschutz wie im Binnenland geleistet werden. Das ist ein gutes Signal für die Halterinnen und Halter, die im Falle eines Wolfsrisses weiterhin ihre Ausgleichszahlungen erhalten können und weniger Zäunen müssen.

Die Landesregierung hatte in Schleswig-Holstein zum 15. März 2019 die Kreise Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg und Segeberg zu Wolfspräventionsgebieten erklärt. In diesen Gebieten müssen Herdentiere mit wolfsabweisenden Zäunen geschützt werden, um Ausgleichszahlungen für tote Tiere nach Rissvorfällen bekommen zu können. Für die Deiche gilt diese Regelung nicht, weil präventiver Herdenschutz auf den Deichen mit bisher entwickelten Methoden nicht verhältnismäßig ist. Bei dem Gespräch zwischen Olaf Lies, Jan Philipp Albrecht und der EU-Kommission gab es dazu Einvernehmen.

Einer generellen Forderung nach wolfsfreien Zonen in Küstenregionen erteilte die Kommission eine Absage und teilt damit die Einschätzung der Landesregierung. „Eine generelle Abschussgenehmigung von Wölfen ist in keiner Form von geltendem EU-Recht gedeckt. Vielmehr geht es darum, verhältnismäßigere Möglichkeiten des Herdenschutzes zu nutzen. Die EU-Kommission zeigte sich hier offen und will die Nutztierhalterinnen und -halter zukünftig stärker unterstützen„, sagte Albrecht.

In Bezug auf die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss nutzte die Kommission die Gelegenheit, das bisherige Vorgehen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu bestätigen. Die Kommission wies darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein muss, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden kann.

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