Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege. Berlin erhält bis Ende 2022 insgesamt 239 Mio. Euro. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres haben heute die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet. Es ist der 13. Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.
Dr. Franziska Giffey: „Die Kita ist in Berlin bereits gebührenfrei, deshalb können hier 100% der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz für mehr Qualität verwendet werden. Mit den Mitteln des Bundes investiert die Hauptstadt nun in die Fachkräfte – die Menschen, die gute Kindertagesbetreuung erst möglich machen und das ist gut so. Die Kita-Leitungen erhalten mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben. Beschäftigte in sozial schwierigen Gegenden bekommen eine Zulage und der Quereinstieg aus verwandten Berufen wird mit zusätzlichen Stunden für die Anleitung begleitet. Für die Kindertagespflege ist ab 2020 eine deutlich höhere Vergütung geplant. Mit den Mitteln des Bundes investiert Berlin in die Menschen, die Kinder ins Leben begleiten. Ich freue mich sehr über den Schwerpunkt, den Berlin damit gesetzt hat.“
Michael Müller: „Frühkindliche Bildung hat für den späteren Lebensweg eine sehr wichtige Bedeutung, deshalb begrüßen wir es, dass der Bund mit diesem Gesetz unsere eigenen Anstrengungen in Berlin unterstützt. In Berlin haben wir gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule realisiert, damit Chancengerechtigkeit für alle besteht. Jetzt wollen wir die Qualität in den Kitas noch weiter verbessern und damit eine gute Vorbereitung auf die Schule leisten, denn eine gute Kita benötigt gute Fachkräfte und gute Arbeitsbedingungen. Wir werden die zusätzlichen Mittel sinnvoll einsetzen, damit die wachsende Zahl an Kindern in unserer Stadt eine gute Betreuung in liebevoller Umgebung bekommt.“
Sandra Scheeres: „Da die Berliner Kitas bereits gebührenfrei sind, können wir die Gute-KiTa-Mittel für die weitere Verbesserung der Kita-Qualität nutzen. Wir investieren in starke Kita-Leitungen, in die Gewinnung von Fachkräften und in gute Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Mit einer sogenannten Brennpunktzulage stärken wir die Kitas in sozial schwierigen Gebieten, indem wir einen finanziellen Anreiz setzen, dort zu arbeiten. Rund ein Viertel der Mittel kommt der Kindertagespflege zugute. Tagesmütter und -väter erhalten bereits rückwirkend für das Jahr 2019 mehr Geld.“
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz (Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) stellt der Bund den Ländern bis Ende 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Gesetz ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten. Die Mittelfreigabe erfolgt, wenn alle 16 Bundesländer mit dem Bund Vereinbarungen über ihre Maßnahmen abgeschlossen haben. Dies wird voraussichtlich im November 2019 der Fall sein. Die ersten Maßnahmen können rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 finanziert werden. Die 239 Mio. Euro für Berlin verteilen sich wie folgt:
im Jahr 2019: 21,56 Mio. Euro; 2020: 43,43 Mio. Euro; 2021: 87,16 Mio. Euro; 2022: 87,16 Mio. Euro.
Berlin hat mit dem Bund folgende Maßnahmen vereinbart:
- Kita-Leitungen stärken: Zweistufige Verbesserung des Kita-Leitungsschlüssels in 2019 und 2020. Künftig soll die Leitung einer Kita ab 85 Kindern von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit in den Kita-Gruppen freigestellt werden. In Kitas mit weniger Kindern erfolgt die Freistellung anteilig. Geplant ist, dass ein Teil des Leitungsschlüssels auch über eine Verwaltungsassistenz abgedeckt werden kann.
- „Brennpunktzulage“: Für Beschäftigte in sozial belasteten Regionen soll es ab August 2021 einen finanziellen Anreiz geben. Kita-Träger müssen einen Antrag stellen und sich verpflichten, die Zahlungen an die Beschäftigten weiterzugeben.
- Quereinstieg begleiten: Das System der Anleitungsstunden wird auf weitere Zielgruppen ausgedehnt. Für Quereinsteigende aus verwandten Berufen, zur Umsetzung einer besonderen Konzeption sowie von sog. sonstigen geeigneten Personen werden im ersten Jahr der Tätigkeit zwei Stunden pro Woche für die fachliche Anleitung finanziert. Für Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung werden zusätzlich zu den bisherigen Anleitungsstunden noch Vor- und Nachbereitungszeiten finanziert. Auszubildende nicht-deutscher Herkunftssprache und Personen mit ausländischen sozialpädagogischen Abschlüssen werden gezielt unterstützt.
- Neue Fachberatungen: Ziel ist ein strukturiertes Qualitäts-Unterstützungssystem für die Kita-Praxis. Dieses soll das System der internen und externen Evaluation ergänzen und weiterentwickeln.
- Bessere Ausstattungen: Über ein Förderprogram soll die Verbesserung von Räumen z.B. für Barrierefreiheit und gesundheitsfördernde Arbeitsplätze unterstützt werden.
- Starke Kindertagespflege: Für 2020 ist eine deutlich höhere Vergütung mit einer neuen Vergütungsstruktur geplant. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeit) von vier Stunden pro Kind im Monat werden finanziert. Letzteres erfolgt bereits rückwirkend zum 1.1.2019. Außerdem wird eine Berliner Koordinierungsstelle für die Kindertagespflege eingerichtet.
- Einrichtung eines Heilpädagogischen Fachdienstes in den 16 Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren als neues Beratungsangebot für Eltern von Behinderung bedrohter und betroffener Kinder und für Kitas. Das spezialisierte Betreuungsangebot für schwerstmehrfachbehinderte Kinder wird erweitert.
- Ein Qualitäts- und Steuerungsteam bei der Senatsverwaltung wird den fortlaufenden Qualitätsprozess fachlich begleiten, Träger von Kindertageseinrichtungen für neue Herausforderungen sensibilisieren und Vernetzungsarbeit leisten.