Start Politik Innenminister Grote unterzeichnet Konsolidierungsverträge mit Flensburg, Kiel und Lübeck (SH)

Innenminister Grote unterzeichnet Konsolidierungsverträge mit Flensburg, Kiel und Lübeck (SH)

170

Das Land und die schleswig-holsteinischen Kommunen setzen die Konsolidierungshilfe für Kommunen mit besonderen Finanzproblemen fort. Schleswig-Holsteins Innenminister Grote hat Konsolidierungsverträge für die Jahre 2019-2023 mit den Kreisfreien Städten Flensburg, Kiel und Lübeck unterzeichnet. Das teilte das Innenministerium heute (11. Oktober) mit. Sollten die jeweiligen Stadtvertretungen nach Kenntnisnahme durch den Innen- und Rechtsausschuss und den Finanzausschuss des Landtages zustimmen, können die Konsolidierungshilfen für das Jahr 2019 an die Städte ausgezahlt werden.

Es ist erfreulich, dass 13 der ursprünglich 16 Konsolidierungskommunen mittlerweile auf die Unterstützung verzichten können. Nun gilt es, in den kommenden Jahren auch den finanziellen Handlungsspielraum der großen Kreisfreien Städte im Land wiederherzustellen„, erklärte dazu Innenminister Hans-Joachim Grote. CDU, FDP und Grüne hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Konsolidierungshilfen einschließlich der Landeshilfen zu verlängern.

Bis 2023 werden das Land und die schleswig-holsteinischen Kommen für die drei Städte insgesamt Mittel in Höhe von 225 Mio. zum Ausgleich aufgelaufener Fehlbeträge und somit gleichzeitig zum Abbau von Altschulden zur Verfügung stellen. Gleichzeitig müssen diese Städte eigene Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen, die dauerhaft zur Verbesserung der Haushaltslage beitragen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass – bei anhaltend guter Konjunkturlage – die gemeinsam mit den von den Städten zu erbringenden Konsolidierungsmaßnahmen ausreichen könnten, um die aufgelaufenen Defizite vollständig abzubauen und so den finanziellen Handlungsspielraum vor Ort weiter zu verbessern.

Dazu werden die Konsolidierungshilfen in Absprache mit den kommunalen Landesverbänden in veränderter Form weitergeführt. Die Möglichkeit des Empfangs von Konsolidierungshilfen wurde auf die kreisfreien Städte beschränkt, da lediglich dort noch besonders hohe aufgelaufene Defizite (etwa 404 Mio. ) existieren. Der Umfang der Konsolidierungshilfen wurde von 60 Mio. auf 45 Mio. jährlich reduziert. Unverändert werden 15 Mio. Landesmittel für die Konsolidierungshilfen bereitgestellt – hierfür wird die Finanzausgleichsmasse auch in den Jahren 2019 bis 2023 um jährlich 15 Mio. erhöht – die restlichen 30 Mio. sind kommunale Mittel.

Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach dem Verhältnis der aufgelaufenen Defizite des vergangenen Jahres. Die 45 Mio. werden demnach wie folgt ausgezahlt:

Stadt Defizit Ende 2018 Konsolidierungshilfen 2019
Flensburg 69 Mio.  7.700.000
Landeshauptstadt Kiel 181 Mio.  20.138.000
Hansestadt Lübeck 154 Mio.  17.162.000
Summe 404 Mio.  45.000.000
Vorheriger ArtikelUmweltmeldestelle der Landesregierung erfindet sich neu (BW)
Nächster ArtikelSchutzmaßnahmen für die Jüdische Gemeinde in Halle (ST)