+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heutige Entscheidung des Bundesrats auf Initiative von Bayern und Rheinland-Pfalz für eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes begrüßt. „Wir brauchen die notwendige Rechtssicherheit für Notfallsanitäter bei der Ausübung ihrer wichtigen Arbeit“, sagte Herrmann. „Es obliegt nun dem Bundestag die Initiative aufzugreifen.“ Die Gesetzesänderung zielt darauf, dass Notfallsanitäter in besonderen Situationen lebensrettende Maßnahmen – die grundsätzlich Ärzten vorbehalten sind – rechtssicher anwenden können. Patienten in Notlagen bedürfen der schnellen und effektiven Hilfe. Solange bereits angeforderte ärztliche Hilfe noch nicht vor Ort ist und ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, soll dies auch Notfallsanitätern auf klarer gesetzlicher Grundlage möglich sein. +++
Notfallsanitäter sind aufgrund ihrer Ausbildung und der Aufgabenstellung im Rettungsdienst befähigt und verpflichtet, in akuten Notfallsituationen bis zur Übernahme des Notfallpatienten durch einen Arzt selbstständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. „Bisher besteht allerdings das Dilemma, dass sie bei diesen Maßnahmen, die eigentlich einem Arzt vorbehalten sind, den sogenannten ‚Arztvorbehalt‘ nach dem Heilpraktikergesetz verletzen und sich dadurch möglicherweise strafbar machen“, erklärte Herrmann. „Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden.“