Das Bundeskabinett hat sich dem Vorstoß Bayerns und Nordrhein-Westfalens angeschlossen, die energetische Gebäudemodernisierung für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich zu fördern. Die Förderung ist als zentrale Maßnahme für den Gebäudebereich im Klimapaket verankert. Demnach sollen 20 Prozent der Investitionssumme auf drei Jahre steuerlich absetzbar sein. Die Förderung soll ein eigenständiges, unbürokratisches Instrument sein und maximal 40.000 Euro betragen.
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts und appelliert an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf rasch zu bestätigen: „Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. Mit der steuerlichen Förderung schaffen wir endlich attraktive Anreize für mehr Investitionen in energetische Sanierungen und tragen so aktiv zum Klimaschutz bei. Nun kommt es darauf an, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für eine faire Lastenteilung erarbeitet, damit die Steuerförderung rasch zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.“Bayern hat dazu am 20. September 2019 im Bundesrat einen Antrag gestellt und den Bund zu Gesprächen mit den Ländern aufgefordert.
Aiwanger weiter: „Die steuerliche Förderung sichert und steigert langfristig die Beschäftigung im Handwerk sowie in der regionalen Bauwirtschaft und erhöht die Wertschöpfung in den Regionen. Sie leistet einen dauerhaften Innovationsschub bei der Fortentwicklung der Gebäudeenergieeffizienz, vor allem was Dämmung, Anlagentechnik, Baukonstruktion und Energiemanagement betrifft.“
Aiwanger und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Pinkwart hatten bereits im April in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesminister Altmaier und Scholz vom Bund die rasche Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung gefordert.