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NS: 100 Millionen Euro-Programm für die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten kommt ab diesem Jahr

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Pistorius: „Wir stärken den Sport in Niedersachsen und investieren massiv in den Erhalt unserer Sportstätten.“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert bis zum Jahr 2022 die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit zusätzlichen 100 Millionen Euro. Die entsprechende Förderrichtlinie ist fertig und wird in den kommenden Tagen im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Ab sofort kann diese über das Internetportal des Ministeriums für Inneres und Sport eingesehen und Anträge gestellt werden.

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wir setzen mit dem vorliegenden Programm einen der wesentlichen Punkte aus dem Koalitionsvertrag um. Sport ist wichtig für die Gesellschaft und hat in Niedersachsen und für diese Landesregierung eine herausragende Bedeutung. Gerade der Breitensport sorgt nicht nur für eine gesündere Gesellschaft, sondern überwindet Vorbehalte und fördert Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten. Dabei gilt: Ohne Sportstätten, kein Sport. Wir werden mit unserem Programm dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für Sportlerinnen und Sportler aller Altersklassen in Niedersachsen spürbar besser werden. Das Sanierungsprogramm wird dazu beitragen, die Sportstätteninfrastruktur zu erhalten und den über Jahre entstandenen Investitionsstau nachhaltig abzubauen.“

Der Löwenanteil von bis zu 80 Millionen Euro steht für kommunale Sportstätten zur Verfügung. Insgesamt 20 Millionen werden in den kommenden vier Jahren zusätzlich für den Erhalt der Vereins- und Verbandssportanlagen zur Verfügung gestellt.

„Schwerpunkt unserer Förderung werden die Sanierung von multifunktionalen Sporthallen sowie Hallenschwimmbädern sein. In Fällen, bei denen eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, ist gemäß der Richtlinie grundsätzlich auch die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe möglich. Als Land geht es uns darum, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit bekommen, Sport zu treiben“, so Pistorius. Entscheidungskriterien werden insbesondere das Alter und die Auslastung der Sportstätte, eine Verbesserung des energetischen Zustandes sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Fördergelder sein.

Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und soll jeweils mindestens 50.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung an den zuwendungsfähigen Ausgaben sogar bis zu 80 Prozent betragen. Maximal werden bei Sporthallen 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt.

Entschieden wird über die Vergabe der Mittel für 2019 auf der Grundlage der bis zum 31. Mai 2019 vorliegenden Anträge. Für die Jahre ab 2020 sind die Anträge bis zum 31. März des jeweils laufenden Jahres vorzulegen.

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