Start Finanzen Drei Millionen Euro für innovative Unternehmen im Ländlichen Raum (BW)

Drei Millionen Euro für innovative Unternehmen im Ländlichen Raum (BW)

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Zum Abschlusses der 13. Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land acht weitere hoch innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit rund drei Millionen Euro.

„Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg ist stark in der Fläche. Zahlreiche, hoch innovative Mittelständler, die in ihrem Bereich eine führende Position einnehmen, prägen die Wirtschaftskraft unseres Landes. Ich freue mich, dass in der dreizehnten Auswahlrunde unserer Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ acht hervorragende Unternehmen zum Zuge gekommen sind, die jetzt einen Schub für ihre weitere Entwicklung bekommen. Das Land setzt damit mit insgesamt rund drei Millionen Euro gezielt Impulse für einen attraktiven Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich des Abschlusses der 13. Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa und ein großer Teil der ökonomischen Leistungen werden in Baden-Württemberg im Ländlichen Raum erbracht. Ziel der Landesregierung ist es, dass dies auch auf lange Sicht so bleibt“, so der Minister. Die Fördermittel stammten aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

97 Unternehmen profitieren insgesamt

„Von der Förderlinie haben in den bisherigen Auswahlrunden 97 Unternehmen profitiert. Jedes der geförderten Unternehmen trägt dazu bei, die gute wirtschaftliche Lage Baden-Württembergs weiter auszubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erhalten“, so der Minister. Insgesamt stehen über die sechsjährige Förderperiode hinweg rund 40 Millionen Euro zur Verfügung, die bereits zu 85 Prozent vergeben sind. Die in der 13. Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse. Die folgenden acht Unternehmen wurden in die Förderlinie aufgenommen:

  • Kirchberg an der Jagst, Landkreis Schwäbisch Hall: System S&P GmbH
  • Freudenstadt, Landkreis Freudenstadt: Gründler GmbH
  • Spaichingen, Landkreis Tuttlingen: UB Software Entwicklungs- und Vertrieb GmbH
  • Orsingen-Nenzingen, Landkreis Konstanz: Schreinerei Bäumle
  • Salem, Bodenseekreis: Fruit Tec Adolf Betz
  • Sigmaringen, Landkreis Sigmaringen: Franz Eisele u. Söhne GmbH & Co. KG
  • ein weiteres Unternehmen aus dem Landkreis Tuttlingen
  • ein Unternehmen aus dem Zollernalbkreis

Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.

Kleine und mittlere Unternehmen mit ausgeprägter Technologiekompetenz

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Jährlich sind zwei Auswahlrunden geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen. Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt ‚Arbeiten‘ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt.

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